Entscheidungen zu § 124 Abs. 2 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-65 von 65

RS Vwgh 1990/4/5 89/09/0131

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §124 Abs2;
Rechtssatz: Sowohl beim Einleitungsbeschluß (Hinweis E 15.12.1989, 89/09/0113) als auch beim Verhandlungsbeschluß nach dem BDG 1979 (Hinweis E 13.11.1985, 84/09/0151 und 84/09/0152) handelt es sich um Bescheide, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.04.1990

RS Vwgh 1989/4/27 86/09/0146

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs2;
Rechtssatz: Über eine dem Besch zur Last gelegte Dienstpflichtverletzung, die nicht im Verhandlungsbeschluss bezeichnet wurde, dürfen die (an diesen gebundenen) Disziplinarbehörden nicht urteilen (Hinweis E 26.6.1985, 84/09/0219 zur inhaltsgleichen Bestimmung des § 86 Abs 2 BDG 1977). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1989

RS Vwgh 1989/4/27 86/09/0146

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs2;
Rechtssatz: Vertritt die Disziplinaroberkommission die Auffassung im (rechtskräftigen) Verhandlungsbeschluss der Disziplinarbehörde erster Instanz sei die Dienstpflichtverletzung des Beamten im Anschuldigungspunkt nicht hinreichend bestimmt angeführt worden, hat sie die vom Disziplinaranwalt gegen den Freispruch erhobene Berufung abzuweisen und den ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1989

RS Vwgh 1987/11/25 87/09/0069

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs2;
Rechtssatz: Der vom Beschuldigte gesetzte disziplinär strafbare Sachverhalt ist so darzustellen, dass alle Umstände anzugeben sind, die zur Bezeichnung der strafbaren Handlung und zur Subsumtion unter einen bestimmten gesetzlichen Tatbestand notwendig sind; weiters ist anzugeben, welche Dienstpflichten im einzelnen durch welches Verhalten verletzt w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1987

RS Vwgh 1987/11/25 87/09/0069

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §124 Abs2;
Rechtssatz: Will die Disziplinarkommission in der mündlichen Verhandlung Anschuldigungspunkte einbeziehen, die erst nach Fällung des Verhandlungsbeschlusses bekannt geworden sind, so kann sie dies nur, indem sie einen neuerlichen ergänzenden Verhandlungsbeschluss fällt (Hinweis auf E des VfGH vom 21.3.1968, B 73/67, VfSlg 5694). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1987

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