Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 B1 XXXX römisch 40 B2 XXXX römisch 40 B3 XXXX römisch 40 B4 XXXX römisch 40 B5 XXXX römisch 40 B6 XXXX römisch 40 B7 XXXX römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Disziplinarbeschuldigte und Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund bei der Landespolizeidirektion XXXX (in Folge: LPD) und versieht als eingeteilter Beamter der Polizeiinspektion XXXX (in Folge: PI) seinen Dienst. 1. Der Disziplinarbeschuldigte und Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum bisherigen Verfahren: Nach Erstattung einer entsprechenden Disziplinaranzeige wurde mit Bescheid (Einleitungsbeschluss) der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, Senat 2 (in Folge: Behörde), vom 10.12.2019, Gz. BMI-42138/0004-DK-Senat 2/2019, gegen XXXX ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der
Spruch: des Einleitungsbeschlusses... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: XXXX (in Folge auch: Beschwerdeführer) ist Beamter im Personalstand des Bundesministeriums für Finanzen, er wurde die letzten Jahre, bis zu seiner Suspendierung im April 2011, als Großbetriebsprüfer verwendet. Unter einem war der Beschwerdeführer von 1990 bis 2005 aktiver Sportler bei einem Kärntner Sportverein, später auch Trainer für den Nachwuchs. Ab 2001 oblag dem Beschwerdeführer gemeinsam mit XXXX , einem anderen Beamten aus dem Per... mehr lesen...