Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX vom 21.10.2020, zugestellt am 04.12.2020, wurden die Monatsbezüge des Beschwerdeführers gemäß § 112 Abs. 5 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) vom 01.03.2019 bis zum 30.06.2019 mit der
Begründung: auf 0 gekürzt, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum seiner Suspendierung einer unerlaubten Nebenbeschäftigung nachgegangen sei, aus der e... mehr lesen...