Der 1958 geborene Beschwerdeführer stand als Revident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war das Bezirksgericht O. (im Folgenden kurz BG). Dort war der Beschwerdeführer als Vorsteher der Geschäftsstelle, als Rechtspfleger für Grundbuchsachen, Beamter des Fachdienstes im Grundbuch, Leiter der Geschäftsabteilungen für Exekutionssachen und Zivilprozesssachen sowie als Kostenbeamter, Inventar- und Materialverwalter tätig und mit der Bemessung der... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §107 Abs2;BDG 1979 §84 idF 1986/389;PVG 1967 §9 Abs4 litb;
Rechtssatz: § 107 BDG 1979 enthält eine Regelung für das Disziplinarverfahren, nicht aber für das Leistungsfeststellungsverfahren. Weder aus § 9 Abs 4 lit b PVG (der dort geregelte nach der Rechtsprechung der PVAK unter der Einschränkung des § 2 Abs 2 PVG ste... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat des Amtes der Burgenländischen Landesregierung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Bis zu seiner Suspendierung verrichtete er Dienst als Leiter der Abteilung VII (Schul- und Kultusangelegenheiten). Mit Schreiben vom 20. November 1984 erstattete der Beschwerdeführer Selbstanzeige, der eine Disziplinaranzeige vom 29. November 1984, ergänzt und erweitert mit Schreiben vom 25. Jänner 1985, folgte. Am 12... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §107 Abs2;BDG 1979 §124; Beachte Siehe:
85/09/0153 E 25. August 1987 VwSlg 12515 A/1987
Siehe:
88/09/0126 E 29. Juni 1989 VwSlg 12962 A/1989
Rechtssatz: Die in § 107 Abs 2 BDG 1979 festgelegte Verpflichtung der Dienstbehörde, auf Verlangen einen Verteidiger zu bestellen, steht mit der Regelung des Verhandlungsbeschlusses im § 124 BDG 1979 nich... mehr lesen...