Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 PatG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

14 Dokumente

Entscheidungen 1-14 von 14

TE OGH 2003/8/19 4Ob155/03b

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Entscheidung | OGH | 19.08.2003

TE OGH 1997/11/25 4Ob348/97y

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Entscheidung | OGH | 25.11.1997

RS OGH 1997/9/23 4Ob246/97y

Norm: PatG 1970 §22 Abs1
Rechtssatz: Der Eingriff in die Rechte der Patentinhaberin liegt in der rechtsgrundlosen Nutzung ihrer Patentrechte, die nicht nur durch die Herstellung eines Eingriffsgegenstandes, sondern auch durch dessen Gebrauch und Veräußerung verwirklicht wird (§ 22 Abs 1 PatG). Genutzt wird nicht eine Sache der Klägerin, sondern der immaterielle Schutzgegenstand, wofür üblicherweise eine Lizenzgebühr zu entrichten ist. Bei der B... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.09.1997

TE OGH 1997/1/14 4Ob4/97k

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Entscheidung | OGH | 14.01.1997

RS OGH 1997/1/14 4Ob4/97k, 4Ob54/12p

Norm: PatG 1970 §22 Abs1
Rechtssatz: Zum Begriff des in Verkehrbringens im Sinne des § 22 Abs 1 PatG, also einer dem Patentinhaber ausschließlich vorbehaltenen Nutzungshandlung, gehört nicht nur das Verkaufen sondern jede andere Art des geschäftlichen Verbreitens, so auch die Aufnahme des Eingriffsgegenstandes in eine im geschäftlichen Verkehr verwendete Preisliste. Entscheidungstexte 4 Ob 4/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.01.1997

TE OGH 1994/11/22 4Ob1128/94

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Entscheidung | OGH | 22.11.1994

TE OGH 1990/1/9 4Ob124/89

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Inhaber des österreichischen Patentes Nr 341.342; Gegenstand dieses Patentes ist ein Gepäcktransportwagen. Der für das Verfahren wesentliche Anspruch 1 des Patentes lautet: "Gepäcktransportwagen mit einem mit mindestens einem vorderen und zwei hinteren Rädern versehenen Grundrahmen, an dessen hinterem Ende oberhalb der hinteren Räder ein vertikaler Schieberahmen angeordnet ist, der zwei mit ihrem unteren Ende am Grundrahmen befestigte und im Ber... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.01.1990

TE OGH 1984/4/3 4Ob321/84

Der Kläger Dipl.-Ing. Peter W ist Inhaber des europäischen Patents Nr. 0005837, das eine Befestigungsvorrichtung für Fassadenelemente betrifft. Veröffentlichungstag der Anmeldung beim Europäischen Patentamt ist der 12. 12. 1979. Die Patentanmeldung wurde am 15. 12. 1979 im Österreichischen Patentamt als offengelegt angekundigt. Die Bekanntmachung des Hinweises auf die Patenterteilung durch das Europäische Patentamt erfolgte am 25. 2. 1981. Patentanspruch 1 dieses Patentes lautet: ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.04.1984

RS OGH 1984/4/3 4Ob321/84, 4Ob155/03b, 4Ob76/21m

Norm: PatG 1970 §22 Abs1PatG 1970 §147 litaPatG 1970 §163
Rechtssatz: Keine Umgehung eines Schutzrechtes durch eine sogenannte "verschlechterte Ausführung", wenn trotz der qualitativen Variation einzelner Erfindungsmerkmale auch der modifizierte Gegenstand den erfindungswesentlichen Effekt erreicht. OPMS vom 23.11.1966, Op 9/65; Veröff: PatBl 1967,105 = ÖBl 1967,77 Entscheidungstexte 4 Ob 321... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.04.1984

RS OGH 1976/11/30 4Ob375/76, 4Ob340/81, 4Ob321/84, 4Ob124/89, 4Ob1128/94

Norm: PatG 1970 §1PatG 1970 §22 Abs1PatG 1970 §163
Rechtssatz: Die Verschiedenheit der zur Problemlösung angewendeten Mittel schließt die Annahme einer patentrechtlichen Äquivalenz aus, weil eine bestimmte Ausführungsform dann jedenfalls nicht mehr in den Schutzbereich eines Patents fällt, wenn sie ohne Benützung des in der Patentschrift dargestellten Erfindungsgedankens den angestrebten technischen Effekt auf wesentlich andere, nach dem Stand ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.11.1976

RS OGH 1973/7/26 4Ob324/73, 4Ob305/75, 4Ob301/76, 4Ob350/76, 4Ob375/76, 4Ob382/77, 4Ob404/79, 4Ob408

Norm: PatG 1970 §22 Abs1
Rechtssatz: "Gegenstand der Erfindung" im Sinne des § 22 Abs 1 PatG ist der in den Patentansprüche definierte Lösungsgedanke im Zusammenhang mit der durch ihn gelösten Aufgabe; er bestimmt das Wesen und den Umfang des dem Patentinhaber gewährten Schutzes, also den sogenannten "Schutzumfang" des Patents. Entscheidungstexte 4 Ob 324/73 Entscheidungstext OGH 26.07.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.07.1973

TE OGH 1973/1/16 4Ob354/72

Die Klägerin begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, die Erzeugung und den Vertrieb von Rahmen aus Kunststoffhohlprofilen, die mit Hohl- oder an den Enden angebohrten Vollprofilen aus Metall verstärkt sind, und die Benützung einer Maschine zur Ausübung des angewandten Verfahrens, für welches das österreichische Patent Nr. 202.841, dessen Lizenznehmerin die Klägerin sei, erteilt worden sei, insbesondere einer Schweißmaschine, Marke H & S, Type SMT, zu unterlassen. Die Klägerin ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.01.1973

TE OGH 1964/7/13 4Ob306/64

Der Kläger ist Inhaber des am 11. April 1953 zu A 2075/53 des Österreichischen Patentamtes angemeldeten und unter der Nr. 181.037 erteilten Patentes, dessen Patentanspruch dem unten angeführten Punkt 1 a des Klagebegehrens entnommen werden kann; er ist aber auch Inhaber des am 18. November 1953 zu A 6534/53 des Österreichischen Patentamtes angemeldeten Patentes Nr. 195.841, dessen Patentanspruch dem unten angeführten Punkt 1 b des Klagebegehrens entnommen werden kann. Bei dem letztgen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.07.1964

RS OGH 1964/7/13 4Ob306/64, 9Os133/64, 4Ob354/72

Norm: PatG 1970 §22 Abs1
Rechtssatz: Die Rechtswirkungen des § 8 Abs 1 PatG treten nur denjenigen Personen gegenüber ein, die zum Patentinhaber nicht in außerpatentrechtlichen Beziehungen stehen, die also nicht aus privatrechtlichen Gründen befugt sind, die Wirkungen des Patents ganz oder teilweise zum mißachten (vgl § 18 Abs 2 PatG). Entscheidungstexte 4 Ob 306/64 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.07.1964

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