Norm: PatG 1970 §138PatG 1970 §141
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2021 bis 2023 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893; für die Jahre ab 2024 s RW0001051. Entscheidungstexte 33 R 69/20i Entscheidungstext OLG Wien 15.06.2023 33 R ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §138PatG 1970 §141
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2021 bis 2023 s RW0000992; für die Jahre ab 2024 s RW0001051. Entscheidungstexte 133 R 107/17h Entscheidungstext OLG Wien 16.07.2020 133 R... mehr lesen...
Norm: EPÜ BGBl 1979/350 allg JN §28 JN §99 Abs2PatG 1970 §162 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §162
Rechtssatz:
Für die "gleiche Beschaffenheit" des Stoffes kommt es auf jene stofflich-strukturellen Kennzeichen an, die das Erzeugnis am Schluß des Verfahrens, dem es entstammt, angenommen hat.
Entscheidungstexte 4 Ob 313/73 Entscheidungstext OGH 11.12.1973 4 Ob 313/73 Beisatz: Tetralysal (T1) Veröff: ÖBl 1974,54 ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §162
Rechtssatz:
Die Vermutung des § 162 PatG 1970 kommt nicht nur den bereits tatsächlich hergestellten, sondern allen nach den patentierten Verfahren herstellbaren Stoffen zugute. Die Vermutung des Paragraph 162, PatG 1970 kommt nicht nur den bereits tatsächlich hergestellten, sondern allen nach den patentierten Verfahren herstellbaren Stoffen zugute.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §162
Rechtssatz:
Stoffe im Sinne des § 162 PatG 1970 sind in der Regel zu technischen Verwendung oder zur technischen Weiterverarbeitung bestimmt, sie sind, besonders wenn es sich um chemische Verbindungen handelt, äußerlich nicht formgestaltet. Daher ist auch eine weitere Bearbeitung oder Verarbeitung des Erzeugnisses nicht schutzschädlich, wenn dieses nicht jene Eigenschaften verliert, in deren Herstellung das Wesen... mehr lesen...