Entscheidungsgründe: Der Kläger stand vom 2. 8. 2004 bis 1. 2. 2008 in einem Lehrverhältnis zur Beklagten. Die Lehrzeit für den zu erlernenden Beruf des Elektroinstallationstechnikers beträgt 3,5 Jahre. Auf das Lehrverhältnis bzw das daran anschließende Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe anzuwenden. Der Kläger war ein mittelmäßiger Lehrling und Schüler. In der zweiten Fachklasse, nämlich im Schuljahr 2005/2006, hatte er... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154b Abs5 BAG §9 BAG §18 GewO 1859 §82 litfSchPflG 1985 §21 Abs2 ABGB § 1154b heute ABGB § 1154b gültig ab 01.11.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2023 ABGB § 1154b gültig von 01.09.2019 bis 31.10.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2019 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 3.September 1984 als Elektroinstallateurlehrling beim Beklagten ein. Das Lehrverhältnis wäre am 2.März 1988 beendet gewesen. Mit Schreiben vom 23.September 1985 erklärte der Kläger mit Genehmigung seiner Eltern die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses. Der Kläger begehrt insgesamt 22.087,08 S brutto sA (Urlaubsentschädigung, Urlaubszuschuß, anteilige Weihnachtsremuneration, 3 Monatslöhne). Er habe das Lehrverhältnis infolge Mißhandl... mehr lesen...
Norm: BAG §3 BAG §9 BAG §15 Abs4 litb BAG § 3 heute BAG § 3 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2010 BAG § 3 gültig von 01.07.1997 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 67/1997 BAG § 3 gültig von 01.08.1978 bis ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 A ABGB §1155 BAG §9 BAG §18 SchSpG §21 ABGB § 1153 heute ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1155 heute ABGB § 1155 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geände... mehr lesen...