RS OGH 1976/5/20 2AZR202/75

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Veröffentlicht am 20.05.1976
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Norm

ABGB §1153 A
ABGB §1155
BAG §9
BAG §18
SchSpG §21

Rechtssatz

Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers besteht grundsätzlich auch nach Ausspruch einer Kündigung während der Kündigungsfrist. In dieser Zeit ist eine Freistellung nach den Willen des Arbeitnehmers nur zulässig, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen das gebieten.

Schlagworte

*D*, Dienstnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104235

Dokumentnummer

JJR_19760520_AUSL000_002AZR00202_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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