Norm: BAG idF BGBl I 2000/83 §8bBAG §17BAG §17a
Rechtssatz: Der Vorlehrling hat - in analoger Anwendung der §§ 17, 17a BAG - Anspruch auf Entgelt. Dieser Anspruch ist unabdingbar. Vorlehrverhältnisse umfassen als Ausbildungsziel die Bildungsinhalte des ersten Lehrjahres eines bestehenden Lehrberufs. Den Vorlehrlingen gebührt daher mindestens die im zur Anwendung gelangenden Kollektivvertrag für das erste Lehrjahr des entsprechenden Lehrberufs f... mehr lesen...
Norm: BAG §17aB-VG Art89
Rechtssatz: Gegen die Anwendung des § 17a Abs 4 BAG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 261/95 Entscheidungstext OGH 26.03.1996 10 ObS 261/95 Veröff: SZ 69/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104899 Dokumentnummer ... mehr lesen...