Norm: BAG §13BAG §15 Abs3 litf
Rechtssatz: Nur dann, wenn eine Vereinbarung in den Fällen des § 13 Abs 3 BAG getroffen wurde, muß sich die Erwartungsprognose betreffend die Unfähigkeit, den Lehrberuf zu erlernen, auf einen über die Dauer der ursprünglichen Lehrzeit hinausreichenden, verlängerten Zeitraum erstrecken. Entscheidungstexte 4 Ob 5/83 Entscheidungstext OGH 08.02.1983 4 ... mehr lesen...
Norm: BAG §13BAG §28
Rechtssatz: Die Vertragsteile dürfen bei Abschluß des Lehrvertrages dessen Dauer nicht willkürlich festsetzen, sondern sind an die noch offene jeweilige Lehrzeitdauer gebunden. Eine Zerstückelung der Lehrzeit in Zeiträume von beliebig kurzer Dauer würde nämlich dem Ausbildungszweck des Lehrverhältnisses widersprechen und ist daher unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 10... mehr lesen...
Norm: BAG §13BAG §14BAG §15 Abs3 litf
Rechtssatz: Der Lehrherr kann das Lehrverhältnis wegen einer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachten Arbeitsverhinderung - gleichgültig welcher Dauer - überhaupt nicht auflösen, wegen einer sonstigen, mehr als vier Monate (zusammenhängend oder in einem Lehrjahr) während Krankheit aber nur bei mangelnder Bereitschaft des Lehrlings, für die auf die gesetzliche Lehrzeit noch fehlende Z... mehr lesen...