Norm: AZG §19fKollV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe PktV Abs10
Rechtssatz: Die Verfallsbestimmung des Punktes V Abs 10 des Kollektivvertrages für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, wonach nicht nur die Entlohnung der Überstunden, sondern auch deren Abgeltung in bezahlter Freizeit verfällt, wenn sie nicht binnen vier Monaten nach dem Tag der Überstundenleistung geltend gemacht wird und der Verfall somit unabhängig davon eintritt, ob bz... mehr lesen...
Norm: AZG §19f
Rechtssatz: Wird die Abgeltung von Überstunden durch Zeitausgleich (§ 10 Abs 1 Z 2 AZG), nicht jedoch der Zeitpunkt des Verbrauchs vereinbart, und bestimmt der Arbeitnehmer nach Ansammeln von 30 Überstunden und Verstreichen von 13 Wochen den Zeitpunkt des Verbrauchs nicht einseitig, wird nach einer weiteren Woche der Anspruch auf Vergütung der Überstunden in Geld fällig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AZG §19fB-VG Art89 Abs2IESG §3a Abs1
Rechtssatz: Die mit BGBl I 2000/142 (Budgetbegleitgesetz 2001) ohne Übergangsbestimmung eingefügte Begrenzung der Sicherung von Ansprüchen aus nicht ausgeglichenen Zeitguthaben in §3a Abs 1 letzter Satz IESG begegnet dann unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn der Arbeitnehmer in Anbetracht der in §19f AZG vorgesehenen Möglichkeit der einseitigen Be... mehr lesen...
Norm: AZG §1 Abs1 Z10AZG §1 Abs2 Z6AZG §19bAZG §19cAZG §19dAZG §19eAZG §19fAZG §19g
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 6 AZG gilt nicht für den Abschnitt 6a des AZG. Entscheidungstexte 8 ObA 314/01m Entscheidungstext OGH 21.02.2002 8 ObA 314/01m 9 ObA 210/01z Entscheidungstext OGH 10.07.2002 9 ObA 210/01z Vgl... mehr lesen...