Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Helmut Aubauer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Peter Schleinbach (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei K***** F*****, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen im November 2003 eine Altersteilzeitvereinbarung ab, nach der die wöchentliche Normalarbeitszeit des Klägers im Durchrechnungszeitraum 1. 12. 2003 bis 31. 3. 2012 bei einer Vollarbeitsphase bis 31. 1. 2008 und einer Freizeitphase vom 1. 2. 2008 bis 31. 3. 2012 um 50 % verringert wurde. Das Entgelt des Klägers sollte 75 % des vorher bezogenen Bruttoentgelts inklusive Zulagen betragen, was der durchschnittlich im Anspruchszeitraum vereinbarten Normal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 3. 11. 1950 geborene Klägerin war ab 1. 5. 1974 bei der Beklagten als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Für das Dienstverhältnis gilt der Kollektivvertrag der Handelsangestellten. Am 17. 12. 2002 schloss die Klägerin mit der Beklagten eine Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Altersteilzeit gemäß § 27 AlVG ab. Die Altersteilzeit wurde einvernehmlich in der Form „geblockt", dass die Vollzeitphase von 1. 1. 2003 bis 14. 3. 2005 dauern und die Fr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1. 12. 1972 bei der b***** GmbH & Co KG angestellt. Am 3. 2. 2003 schloss er mit seiner Arbeitgeberin eine schriftliche Altersteilzeitvereinbarung für den Zeitraum 1. 2. 2003 bis 30. 9. 2006 („Blockvariante"). Danach sollte die wöchentliche Normalarbeitszeit des Klägers von 40 Stunden um die Hälfte auf 20 Stunden herabgesetzt werden. Die Wochenarbeitszeit sollte im Durchrechnungszeitraum von 44 Monaten wie folgt verteilt werden: 1. 2. 2003 bis ... mehr lesen...
Norm: AZG §19e AZG § 19e heute AZG § 19e gültig ab 01.05.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997
Rechtssatz:
Zur Einbeziehung (Nichteinbeziehung) des Lohnausgleichs bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses in die Berechnung des Zeitguthabens gemäß § 19e AZG. Zur Einb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 7. 1972 bei der Firma f***** GmbH bzw. deren Rechtsvorgängerinnen als Arbeiter beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist (unstrittig) der Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe anzuwenden. Am 19. 6. 2001 schloss er mit seiner Arbeitgeberin eine Altersteilzeitvereinbarung folgenden Inhalts: 1. Die bisherige wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden wird um 60 % verringert und innerhalb des Durchrechnungszei... mehr lesen...
Norm: AZG §19e AZG § 19e heute AZG § 19e gültig ab 01.05.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997
Rechtssatz:
Auch wenn das Arbeitsverhältnis bei einer Altersteilzeitvereinbarung während der Vollarbeitsphase gelöst wird, gebührt für das Guthaben an Normalarbeitszeit ein Zuschlag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen für den Zeitraum 1. 12. 2002 bis 31. 3. 2008 eine schriftliche Altersteilzeitvereinbarung nach § 27 AlVG ab, nach der die wöchentliche Normalarbeitszeit des Klägers auf 24 Wochenstunden (60 % des bisherigen Ausmaßes) herabgesetzt wurde, der Kläger aber tatsächlich bis zur 36. Kalenderwoche des Jahres 2005 40 Stunden wöchentlich arbeiten und danach bis zum Ende der Vereinbarung Freizeit konsumieren sollte („Blockvariante"). Das Bruttomon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 21. 5. 1979 bei der Beklagten angestellt. Am 12. 12. 2001 schlossen die Parteien eine schriftliche Vereinbarung über Altersteilzeit nach § 27 AlVG für den Zeitraum 1. 1. 2002 bis 30. 6 2005. Danach sollte die wöchentliche Normalarbeitszeit des Klägers von bisher 38,5 auf 19,5 Stunden, demnach auf knapp über der Hälfte des bisherigen Ausmaßes herabgesetzt werden. Die Wochenarbeitszeit sollte im Durchrechnungszeitraum von 42 Monaten wie folgt ... mehr lesen...
Norm: AZG §19e AZG § 19e heute AZG § 19e gültig ab 01.05.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997
Rechtssatz: Noch offene Zeitguthaben an Normalarbeitszeit sind mit dem Beendigungszeitpunkt abzugelten (§ 19e Abs 1 AZG; nicht § 19c Abs 1 AZG), und zwar mit dem im Beendigungszeitpun... mehr lesen...
Norm: AlVG §27 AZG §19e AlVG Art. 2 § 27 heute AlVG Art. 2 § 27 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 AlVG Art. 2 § 27 gültig von 01.07.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 189/2023 AlVG Art. 2 § 27 gül... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die Antragsgegner sind auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen der Arbeitgeber; sämtliche Parteien sind gemäß § 4 Abs 2 ArbVG kollektivvertragsfähig. Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die Antragsgegner sind auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen der A... mehr lesen...
Norm: AZG §1 Abs1 Z10 AZG §1 Abs2 Z6 AZG §19b AZG §19c AZG §19d AZG §19e AZG §19f AZG §19g AZG § 1 heute AZG § 1 gültig ab 01.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2022 AZG § 1 gültig von 01.09.2018 bis 31.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da in zweiter Instanz Zeitpunkt und Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr strittig war, trifft es zu, dass die Zulässigkeit der Revision vom Vorliegen einer iS des § 46 ASGG erheblichen Rechtsfrage abhängt. Eine solche liegt hier nicht vor. Allerdings ist dem Revisionswerber zuzustimmen, dass § 19d AZG auf das hier zu beurteilende Arbeitsverhältnis des Klägers (Gesanglehrer an einem privaten Konservato... mehr lesen...