Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §16;AZG §28;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Der
Spruch: eines Bescheides, mit dem eine Verurteilung wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs 4 AZG ausgesprochen wird, entspricht unter dem Gesichtspunkt der Identifizierung der Tat nach dem Ort dann nicht dem § 44 a lit a VStG, wenn weder der Ort der Begehung iSd § 27 Abs 1 ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §16;AZG §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0024 E 26. Mai 1986 RS 6 Stammrechtssatz Normadressat der Bestimmungen des AZG (somit auch der §§ 14, 16 iVm § 28 AZG) ist nicht der jeweilige Arbeitnehmer, sondern dessen Arbeitgeber (Hinweis auf E 30.3.1982, 81/11/0087). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §15 Abs3;AZG §16;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der Arbeitgeber beweist, dass ein Verstoß gegen Arbeitszeitvorschriften durch einen Lenker trotz der Ermöglichung der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften durch den Fahrtauftrag und trotz Bestehens und Funktionierens eines solchen, von ihm im Einzelnen darzulegenden Systems ohne sein Wissen und... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §15 Abs3;AZG §16;
Rechtssatz: Belehrungen über die geltenden Arbeitszeitvorschriften und die Aufforderung, sie einzuhalten, stellen nur einen Teil eines betrieblichen Kontrollsystems dar, zu dessen Einrichtung der Arbeitgeber verpflichtet ist (Hinweis auf E 29.1.1987, 86/08/0172). Darüber hinaus hat der Arbeitgeber alle sonstigen im konkretem Betrieb möglichen und zumu... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschränkt sich das vom Bevollmächtigten behauptete betriebliche Kontrollsystem auf Belehrungen, Aufforderungen an die Lenker, die Arbeitszeitvorschriften einzuhalten und stichprobenweise Kontrollen der Fahrtenbücher, so stellt dies ein unzulängliches Kontrollsystem dar. Im RIS seit 29.01.1987 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §16;AZG §28;VStG §2 Abs1;
Rechtssatz: Zur Geltung des AZG bei kurzfristigen Auslandsfahrten und zur österreichischen Strafzuständigkeit bei kurzfristigen Auslandfahrten (Hinweis E 21.11.1984, 81/11/0077; Andexlinger, Arbeitszeit und Arbeitsruhe bei Auslandsverwendung, RdW 1985, 311). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Rechtssatz: Ausführungen zum Sorgfaltsmaßstab des Arbeitgebers (Bevollmächtigten) und zu seiner Behauptung und Beweislast entsprechend diesem Sorgfaltsmaßstab bei kurzfristigen Auslandsfahrten eines Arbeitnehmers. Im RIS seit 29.01.1987 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §16;AZG §28;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0172 E 29. Jänner 1987 RS 2 Stammrechtssatz Ausführungen zum Sorgfaltsmaßstab des Arbeitgebers (Bevollmächtigten) und zu seiner Behauptung und Beweislast entsprechend diesem Sorgfaltsmaßstab bei kurzfristigen Auslandsfahrten eines Arbeitnehmers. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §16;AZG §28;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0172 E 29. Jänner 1987 RS 3 Stammrechtssatz Beschränkt sich das vom Bevollmächtigten behauptete betriebliche Kontrollsystem auf Belehrungen, Aufforderungen an die Lenker, die Arbeitszeitvorschriften einzuhalten und stichprobenweise Kontrollen der Fahrtenbücher, so stellt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §16;AZG §28;VStG §9 Abs1 idF 1983/176;VStG §9 Abs2 idF 1983/176; Beachte Besprechung in:86/08/0027; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0024 E 26. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen zum Sorgfaltsmaßstab eines BEVOLLMÄCHTIGTEN iSd § 28 AZG und eines VERANTWORTLICHEN BEAUFTRAGTEN iSd § 9 Abs 2 letzter Satz VStG... mehr lesen...
1. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer als Bevollmächtigter der H Gesellschaft mbH und somit Verantwortlicher im Sinne der Bestimmung des § 9 VStG 1950 den in diesem Betrieb beschäftigten Kraftwagenlenker JD 1) am 31. Jänner 1984 zu 15 Stunden, am 1. Februar 1984 zu 14,30 Stunden, am 2. Februar 1984 zu 18,45 Stunden und am 3. Februar 1984 zu 17,15 Stunden Einsatzzeit herangezogen habe, obwohl diese eine Dauer von ... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht - AZG40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 AZG §16 AZG §28 VStG §9 Abs1 idF 1983/176 VStG §9 Abs2 idF 1983/176 AZG § 14 heute AZG § 14 gültig ab 01.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2006 AZG § 14 gültig von 01.08.2002 bis 30.0... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht - AZG60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 AZG §16 AZG §28 AZG § 14 heute AZG § 14 gültig ab 01.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2006 AZG § 14 gültig von 01.08.2002 bis 30.06.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2002 ... mehr lesen...