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Arbeitsrecht - AZGNorm
AZG §14Beachte
Rechtssatz
Ausführungen zum Sorgfaltsmaßstab eines BEVOLLMÄCHTIGTEN iSd § 28 AZG und eines VERANTWORTLICHEN BEAUFTRAGTEN iSd § 9 Abs 2 letzter Satz VStG 1950 idF der Novelle BGBl Nr 176/1983 in Bezug auf die Einhaltung der Lenkzeiten und Einsatzzeiten von Lenkern eines Kraftfahrzeuges.Ausführungen zum Sorgfaltsmaßstab eines BEVOLLMÄCHTIGTEN iSd Paragraph 28, AZG und eines VERANTWORTLICHEN BEAUFTRAGTEN iSd Paragraph 9, Absatz 2, letzter Satz VStG 1950 in der Fassung der Novelle Bundesgesetzblatt Nr 176 aus 1983, in Bezug auf die Einhaltung der Lenkzeiten und Einsatzzeiten von Lenkern eines Kraftfahrzeuges.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986080024.X01Im RIS seit
15.09.2020Zuletzt aktualisiert am
15.09.2020