Entscheidungen zu § 3 Abs. 2 AWG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-34 von 34

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/23 96/07/0076

Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Gemeinde R. beantragte bei der belangten Behörde gemäß § 3 Abs. 1 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. 50/1990 (im folgenden: TAWG), die Feststellung, ob es sich bei den im Hotelbetrieb unter anderem der Beschwerdeführerin anfallenden Abfällen um Haushaltsmüll oder um betriebliche Abfälle handle. Nach Durchführung eines Ortsaugenscheins und ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 96/07/0076

Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AWG Tir 1990 §2 Abs2;AWG Tir 1990 §2 Abs4;AWG Tir 1990 §3 Abs2;
Rechtssatz: In welcher Weise jemand mit seinen anfallenden Abfällen verfährt, hat mit der Frage der rechtlichen Einordnung des anfallenden Abfalls unter die Bestimmung des § 2 Abs 2 Tir AWG 1990 oder jene des § 2 Abs 4 Tir AWG 1990 nichts zu tun. Nicht die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1994/8/30 94/05/0055

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 21. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführerin "als Grundeigentümerin des Grundstückes aufgetragen, die in einer Entfernung von ca. 80 m östlich des Hauses X, in der V-förmig ausgebildeten Geländemulde in einem Ausmaß von ca. 20 m3 gelagerten Problemstoffe, wie insbesondere Dosen mit Farb- bzw. Lackresten, Spraydosen, Behälter mit Motorölen, Wasserglas, Speiseöle, Reinigungsmittel, gebrauchte Batter... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.08.1994

RS Vwgh 1994/8/30 94/05/0055

Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §3 Abs1;AWG 1990 §3 Abs2;AWG 1990 §32 Abs1;AWG 1990 §32 Abs2;AWG 1990 §32;
Rechtssatz: Daß ein Auftrag gemäß § 32 AWG 1990 auch für nicht gefährliche Abfälle erteilt werden darf, wenn sie gemeinsam mit gefährlichen Abfällen abgelagert worden sind, kann dem AWG 1990 nicht entnommen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.08.1994

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