RS Vwgh 1994/8/30 94/05/0055

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Veröffentlicht am 30.08.1994
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §3 Abs1;
AWG 1990 §3 Abs2;
AWG 1990 §32 Abs1;
AWG 1990 §32 Abs2;
AWG 1990 §32;

Rechtssatz

Daß ein Auftrag gemäß § 32 AWG 1990 auch für nicht gefährliche Abfälle erteilt werden darf, wenn sie gemeinsam mit gefährlichen Abfällen abgelagert worden sind, kann dem AWG 1990 nicht entnommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994050055.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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