Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher und abfallrechtlicher Geschäftsführer der S-GmbH mit Sitz in xxxx P im Verwaltungsbezirk S. Diese Gesellschaft ist u.a. zur Entsorgung gefährlicher Abfälle befugt und hat von 2001 bis 2003 für die C-GmbH den Transport von Trockenbatterien vom RWA-Lager in Korneuburg nach Wien-Simmering durchgeführt. Die Transporte erfolgten durch die Verwendung flüssigkeitsdichter und mit einer Abdeckplane verschlossener Absetzmulden, wobei die Beladung der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher und abfallrechtlicher Geschäftsführer der S-GmbH mit Sitz in xxxx P im Verwaltungsbezirk S. Diese Gesellschaft ist u.a. zur Entsorgung gefährlicher Abfälle befugt und hat von 2001 bis 2003 für die C-GmbH den Transport von Trockenbatterien vom RWA-Lager in Korneuburg nach Wien-Simmering durchgeführt. Die Transporte erfolgten durch die Verwendung flüssigkeitsdichter und mit einer Abdeckplane verschlossener Absetzmulden, wobei die Beladung der ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §25 Abs1;AWG 2002 §25 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Aus § 25 Abs 1 und 2 AWG 2002 ergibt sich, dass die in § 25 Abs 2 Z 3 legcit genannte Tätigkeit eines Transporteurs, der Abfälle im Auftrag des Abfallbesitzers befördert, zur Sammlung und Behandlung von Abfällen zählt; wäre dies nicht der Fall, hätte sich die Anführung dieser Tätigkeit in der Z 3 des § 25 Abs 2 AWG 2002 al... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §25 Abs2 Z3;AWG 2002 §26 Abs1;AWG 2002 §26 Abs3;VStG §9;
Rechtssatz: Nach § 26 Abs 3 AWG 2002 ist der abfallrechtliche Geschäftsführer für die fachlich einwandfreie Ausübung der Tätigkeit gemäß Abs 1 und die Einhaltung der diesbezüglichen abfallrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Transporteurtätigkeiten (§ 25 Abs 2 Z 3 AWG 2002) zähle... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §25 Abs1;AWG 2002 §25 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Aus § 25 Abs 1 und 2 AWG 2002 ergibt sich, dass die in § 25 Abs 2 Z 3 legcit genannte Tätigkeit eines Transporteurs, der Abfälle im Auftrag des Abfallbesitzers befördert, zur Sammlung und Behandlung von Abfällen zählt; wäre dies nicht der Fall, hätte sich die Anführung dieser Tätigkeit in der Z 3 des § 25 Abs 2 AWG 2002 al... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §25 Abs2 Z3;AWG 2002 §26 Abs1;AWG 2002 §26 Abs3;VStG §9;
Rechtssatz: Nach § 26 Abs 3 AWG 2002 ist der abfallrechtliche Geschäftsführer für die fachlich einwandfreie Ausübung der Tätigkeit gemäß Abs 1 und die Einhaltung der diesbezüglichen abfallrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Transporteurtätigkeiten (§ 25 Abs 2 Z 3 AWG 2002) zähle... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei beantragte mit Eingabe vom 13. August 1999 bei der belangten Behörde die Erteilung der abfallwirtschaftsrechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Altstoffsammelinsel auf den Grundstücken 757/5 und 757/6 der KG V mit einer Lagerkapazität über 1.000 m3. Die belangte Behörde führte am 29. November 1999 eine mündliche Verhandlung durch. Bei dieser Verhandlung kamen die Amtssachverständigen für Abfallwirtschaft, für Bau- und Gewerbetechnik so... mehr lesen...