IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter über die Beschwerde des A gegen den Bescheid des Vorstandes des Gemeindeverbandes für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk *** vom 27. Jänner 2020, o. Zl. betreffend Festsetzung der Abfallwirtschaftsgebühr zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der Spruch: des angefochtenen Bescheides dahingehend abgeändert, als der Abgabenbescheid des ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.04.2020 Norm: AWG 2002 §23AWG 2002 §24BAO §295a
Rechtssatz: Eine im Abgabenbescheid festgesetzte Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe gilt solange für die Folgejahre, bis sich die Bemessungsgrundlagen ändern. Dies kann sein eine Änderung entweder des zugeteilten Behältervolumens, der Grundgebühr oder – im Hinblick auf die Berechnung des Bereitstellungsanteil... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 09.04.2020 Norm: AWG 2002 §23AWG 2002 §24BAO §295a
Rechtssatz: Der neuerlichen Festsetzung der jährlichen Abfallwirtschaftsgebühr für den selben Abgabenschuldner und dieselbe Liegenschaft steht bei unveränderten Verhältnissen das Rechtshindernis der entschiedenen Sache entgegen. Schlagworte Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Abfallwirtschaftsgebühr; ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch *** als Einzelrichter über die Beschwerde der ***, vertreten durch *** in *** gegen den Bescheid des Landeshauptmanns von Niederösterreichs vom ***, Zl. ***, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.02.2014 Norm: AWG 2002
Rechtssatz: Die bloße konsenslose Ablagerung von Abfällen erfüllt für sich allein noch nicht den Begriff "Deponie" bzw. "Deponieanlage" und stellt keine Anlage im Sinne des AWG 2002 dar. Ohne einen entsprechenden Betrieb einer Anlage konnte aber auch keine Maßnahme gemäß § 62 Abs. 2a AWG 2002 vorgeschrieben werden – setzt diese doch ein... mehr lesen...