Entscheidungen zu § 24 AWG 2002

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2020/4/9 LVwG-AV-279/001-2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter über die Beschwerde des A gegen den Bescheid des Vorstandes des Gemeindeverbandes für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk *** vom 27. Jänner 2020, o. Zl. betreffend Festsetzung der Abfallwirtschaftsgebühr zu Recht: 1.   Der Beschwerde wird Folge gegeben und der Spruch: des angefochtenen Bescheides dahingehend abgeändert, als der Abgabenbescheid des ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 09.04.2020

RS Lvwg 2020/4/9 LVwG-AV-279/001-2020

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.04.2020 Norm: AWG 2002 §23AWG 2002 §24BAO §295a
Rechtssatz: Eine im Abgabenbescheid festgesetzte Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe gilt solange für die Folgejahre, bis sich die Bemessungsgrundlagen ändern. Dies kann sein eine Änderung entweder des zugeteilten Behältervolumens, der Grundgebühr oder – im Hinblick auf die Berechnung des Bereitstellungsanteil... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 09.04.2020

RS Lvwg 2020/4/9 LVwG-AV-279/001-2020

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 09.04.2020 Norm: AWG 2002 §23AWG 2002 §24BAO §295a
Rechtssatz: Der neuerlichen Festsetzung der jährlichen Abfallwirtschaftsgebühr für den selben Abgabenschuldner und dieselbe Liegenschaft steht bei unveränderten Verhältnissen das Rechtshindernis der entschiedenen Sache entgegen. Schlagworte Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Abfallwirtschaftsgebühr; ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 09.04.2020

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