Entscheidungen zu § 13a Abs. 3 AWG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/11/15 2006/07/0113

Mit Antrag vom 6. Dezember 2005 wandte sich die Beschwerdeführerin an die belangte Behörde und brachte vor, sie sei eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in S und F und handle mit EDV-Großrechnern, welche auch an österreichische Kunden verkauft würden. Zur Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Jänner 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG-Richtlinie) sei § 13a in das AWG 2002 eingefügt sowie eine Verordnung auf Grundlage des § 14 A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.11.2007

RS Vwgh 2007/11/15 2006/07/0113

Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §13a Abs3;ElektroaltgeräteV 2005 §7 Abs3;
Rechtssatz: § 7 Abs 3 ElektroaltgeräteV 2005 sieht zwei Möglichkeiten vor, wie Hersteller von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ihrer Verpflichtung zur Rücknahme dieser Geräte genügen können, und zwar durch individuelle Rücknahme einerseits (Aussortierung; Anzeige an den BM f Land- und Forstwirtscha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.2007

RS Vwgh 2007/11/15 2006/07/0113

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §56;AWG 2002 §13a Abs3;AWG 2002 §22 Abs1;ElektroaltgeräteV 2005 §7 Abs3;
Rechtssatz: § 13a Abs 3 AWG 2002, mit dem Regelungen über die Registrierung von Herstellern, die beabsichtigen, ihre Rücknahmeverpflichtung individuell zu erfüllen, getroffen werden, sieht nun nach erfolgter Anzeige die Erlassung eines Bescheides vor. Nach dieser Bestimmu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.2007

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