Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die beklagte Partei, dem Kläger ab 1. 1. 2009 bis 31. 3. 2009 die Zuschusspension in ungekürzter Höhe weiter zu gewähren; das Mehrbegehren auf ungekürzte Pensionsgewährung ab dem 1. 4. 2009 wies es - unbekämpft und daher rechtskräftig - ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der beklagten Partei mit Urteil vom 19. 7. 2010 nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §155 Abs1ASGG §76 Abs1
Rechtssatz: In den in § 76 Abs 1 ASGG angeführten Rechtsstreitigkeiten wird das Verfahren durch den Tod des Klägers in jeder Lage des Verfahrens auch dann unterbrochen, wenn der Verstorbene durch einen Rechtsanwalt oder eine andere mit Prozessvollmacht ausgestattete Person vertreten war. Entscheidungstexte 10 ObS 26/02z Entscheidungstext OGH 12.02.2002... mehr lesen...
Norm: ASVG §408ASVG §107aASGG §76 Abs1
Rechtssatz: Stirbt ein Sonderrechtsnachfolger wenige Tage nach dem Berechtigten, so wächst der fällige Geldleistungsanspruch den gemäß § 56 Abs 1 SGB I nächstrangig Begünstigten zu. Veröff: SGb 2001,140 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:2000:RS0114801 Im RIS seit 10.06.2000 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Berücksichtigt man den Zweck des Pflegegeldes (vgl. §1 BPGG) und den Wortlaut des Abs. 1 Z 2 (des §19 leg.cit.), der keine Einschränkung auf natürliche Personen enthält, so ist anders als nach dem Abs. 1 Z 1 hier auch einer juristischen Person, welche (die erbrachten und allenfalls in einer Verhandlung [§165 Abs. 2 und 3 ZPO] zu prüfenden) pflegebedürftige Mehraufwendungen überwiegend getragen hat, die Berechtigung zum Bezug und damit zur Fortsetzung des Verfahrens einzuräumen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §164ASGG §76 Abs1ASGG §76 Abs4BPGG §19 Abs3
Rechtssatz: Verstirbt der (vermeintlich) Pflegebedürftige während eines bereits anhängigen gerichtlichen Verfahrens, ergibt sich die Fortsetzungsberechtigung nicht unmittelbar aus dem Bundespflegegeldgesetz, sondern aus § 76 ASGG. Nach Abs 1 dieser Bestimmung unterbricht der Tod des Klägers das Verfahren an sich in jeder Lage. Die Aufnahmeberechtigung richtet sich in einem solchen Fall nicht... mehr lesen...