Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die beklagte Partei, dem Kläger ab 1. 1. 2009 bis 31. 3. 2009 die Zuschusspension in ungekürzter Höhe weiter zu gewähren; das Mehrbegehren auf ungekürzte Pensionsgewährung ab dem 1. 4. 2009 wies es - unbekämpft und daher rechtskräftig - ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der beklagten Partei mit Urteil vom 19. 7. 2010 nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Beklagte mit Urteil vom 26. 7 2000, der Klägerin eine Alterspension "in gesetzlicher Höhe" ab 18. 7. 1995 zu gewähren und wies das Mehrbegehren auf Gewährung einer Alterspension in gesetzlicher Höhe auch für den Zeitraum 1. 9. 1962 bis 17. 7. 1995 ab. Dieses Urteil wurde den Parteien am 3. 11. 2000 zugestellt. Am 1. 12. 2000 erhob die Klägerin gegen dieses Urteil Berufung mit dem Antrag, es im Sinne einer gänzlichen Klagstattgebung abzuä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der von der beklagten Partei vorgelegten Verständigung, bestätigt vom Gemeindeamt R*****, ist die Klägerin am 21. 5. 2002 verstorben. In einer Rechtsstreitigkeit nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG wird das Verfahren durch den Tod des Klägers in jeder Lage des Verfahrens gemäß § 76 Abs 1 ASGG auch dann unterbrochen, wenn der Verstorbene durch einen Rechtsanwalt oder eine andere mit Prozessvollmacht ausgestattete Person vertreten ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der von der Beklagten vorgelegten Ablichtung der Eintragung Nr 61/2001 im Sterbebuch des Standesamtes der Stadtgemeinde Pinkafeld ist der Kläger am 23. 12. 2001 in Pinkafeld verstorben. In einer Rechtsstreitigkeit nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG wird das Verfahren durch den Tod des Klägers in jeder Lage des Verfahrens gemäß § 76 Abs 1 ASGG auch dann unterbrochen, wenn der Verstorbene durch einen Rechtsanwalt oder eine andere ... mehr lesen...
Norm: ZPO §155 Abs1ASGG §76 Abs1
Rechtssatz: In den in § 76 Abs 1 ASGG angeführten Rechtsstreitigkeiten wird das Verfahren durch den Tod des Klägers in jeder Lage des Verfahrens auch dann unterbrochen, wenn der Verstorbene durch einen Rechtsanwalt oder eine andere mit Prozessvollmacht ausgestattete Person vertreten war. Entscheidungstexte 10 ObS 26/02z Entscheidungstext OGH 12.02.2002... mehr lesen...
Norm: ASVG §408ASVG §107aASGG §76 Abs1
Rechtssatz: Stirbt ein Sonderrechtsnachfolger wenige Tage nach dem Berechtigten, so wächst der fällige Geldleistungsanspruch den gemäß § 56 Abs 1 SGB I nächstrangig Begünstigten zu. Veröff: SGb 2001,140 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:2000:RS0114801 Im RIS seit 10.06.2000 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 24.5.1996 wurde der Antrag der ursprünglichen Klägerin Anna M***** auf Erhöhung des Pflegegeldes vom 12.3.1996 abgelehnt. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Gewährung eines Pflegegeldes in Höhe der Stufe 5 ab Antragstag. Sie befinde sich seit 23.2.1996 im Pflegeheim Baumgarten und könne die notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens alleine nicht mehr a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das von der ursprünglichen Klägerin Katharina L***** erhobene Klagebegehren auf Gewährung eines Pflegegeldes "zumindest in Höhe der Stufe 7" ab. Es gelangte zur Auffassung, daß der Pflegebedarf der am 9.7.1912 geborenen Klägerin mit monatlich 223 Stunden zu veranschlagen und überdies ständige Bereitschaft, sohin außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich sei, nicht jedoch praktische Bewegungsunfähigkeit oder ein gleichzuachtender Zustand vorlie... mehr lesen...
B E G R Ü N D U N G : Die greise Klägerin verstarb am 4.1.1996. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 18.1.1996 wurde der Rechtsstreit wegen Todes der Klägerin unterbrochen (ON 8) und mit Schriftsatz ON 10 ein Fortsetzungsantrag der genannten Fortsetzungsantragstellerin gestellt, den das Erstgericht mit dem angefochtenen Beschluß ON 12 mit der wesentlichen Begründung: abwies, daß die Fortsetzungsberechtigung nur physischen Personen zukäme. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Berücksichtigt man den Zweck des Pflegegeldes (vgl. §1 BPGG) und den Wortlaut des Abs. 1 Z 2 (des §19 leg.cit.), der keine Einschränkung auf natürliche Personen enthält, so ist anders als nach dem Abs. 1 Z 1 hier auch einer juristischen Person, welche (die erbrachten und allenfalls in einer Verhandlung [§165 Abs. 2 und 3 ZPO] zu prüfenden) pflegebedürftige Mehraufwendungen überwiegend getragen hat, die Berechtigung zum Bezug und damit zur Fortsetzung des Verfahrens einzuräumen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem von der ursprünglichen Klägerin Gertrude F***** erhobenen Klagebegehren statt und erkannte die Beklagte schuldig, ihr ab 1.1.1996 Pflegegeld der Stufe 6 im gesetzlichen Ausmaß zu zahlen. Gegen dieses Urteil brachte die Beklagte Berufung ein. Noch vor der Vorlage der Akten an das Gericht zweiter Instanz wurde dem Erstgericht mitgeteilt, daß die Klägerin am 22.11.1996 verstorben ist; es faßte daraufhin am 4.12.1996 den Beschluß, daß das Verfahre... mehr lesen...
Begründung: Die am 12.4.1905 geborene Versicherte Friederike P***** bezog seit 1994 von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 5. Ein am 28.8.1995 eingebrachter Erhöhungsantrag wurde mittels Bescheid der Beklagten vom 20.9.1995 abgelehnt. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Beklagten vom 17.1.1996 wurde ein weiterer Antrag der Klägerin vom 22.12.1995 auf Erhöhung des Pflegegeldes mit der
Begründung: zurückgewiesen, seit Rechtsk... mehr lesen...
Norm: ZPO §164ASGG §76 Abs1ASGG §76 Abs4BPGG §19 Abs3
Rechtssatz: Verstirbt der (vermeintlich) Pflegebedürftige während eines bereits anhängigen gerichtlichen Verfahrens, ergibt sich die Fortsetzungsberechtigung nicht unmittelbar aus dem Bundespflegegeldgesetz, sondern aus § 76 ASGG. Nach Abs 1 dieser Bestimmung unterbricht der Tod des Klägers das Verfahren an sich in jeder Lage. Die Aufnahmeberechtigung richtet sich in einem solchen Fall nicht... mehr lesen...