Begründung: Mit Bescheid vom 25. 9. 1996 hat die beklagte Partei dem Kläger die Invaliditätspension mit Ablauf des Monats Oktober 1996 entzogen. Die dagegen erhobene Klage wurde vom Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht mit Urteil vom 7. 6. 2000 abgewiesen. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers mit Urteil vom 19. 9. 2000 nicht Folge. Mangels Erhebung einer Revision erwuchs das erstinstanzliche Urteil mit 1. 11. 2000 in Rechtskraft. Am 12. 10. 2000 langte... mehr lesen...
Norm: ASVG §362ASGG §68 Abs1
Rechtssatz: Aus § 68 Abs 1 ASGG folgt, dass das Gericht im Rahmen seiner sukzessiven Kompetenz in der Sache selbst zu entscheiden hat, wenn der Versicherungsträger - zu Unrecht - keine Sachentscheidung getroffen hat, weil aus seiner Sicht eine wesentliche Änderung des Zustandes nicht bescheinigt war. Dies gilt auch dann, wenn die Zugangsvoraussetzungen zu einer Pensionsleistung innerhalb der Jahresfrist des § 362 Ab... mehr lesen...
Norm: ASVG §362ASGG §68 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 362 Abs 2 ASVG und des § 68 Abs 1 ASGG können nicht so verstanden werden, dass sie auch dann eine Bescheinigung einer wesentlichen Änderung des Zustandes fordern, wenn innerhalb der Jahresfrist ein neuerlicher Antrag auf eine Pensionsleistung gestellt wird, die gegenüber der zuvor begehrten (wegen einer mittlerweile in Kraft getretenen Gesetzesänderung) erleichterte Zugangsvorausse... mehr lesen...