Norm: ZPO §73 Abs2ASGG §67 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 73 Abs 2 ZPO ist sinngemäß auch auf die Klagefrist des § 67 Abs 2 ASGG anzuwenden. Entscheidungstexte 8 Rs 96/06f Entscheidungstext OLG Wien 23.08.2006 8 Rs 96/06f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2006:RW0000353 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 A3ZPO §477 B1ZPO §477 B2hASGG §67 Abs2
Rechtssatz: Bei der Versäumung der Klagefrist handelt es sich um das Prozeßhindernis der Unzulässigkeit des Rechtsweges, sohin einen Nichtigkeitsgrund. Entscheidungstexte 10 ObS 255/98t Entscheidungstext OGH 18.08.1998 10 ObS 255/98t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs2ASGG §76
Rechtssatz: Stirbt der Versicherte oder Anspruchswerber nach der Zustellung des Bescheides an ihn während des Laufes der für die Klage hiefür vorgesehenen Frist des § 67 Abs 2 ASGG, so treten die Unterbrechungswirkungen ebenfalls ein; diesfalls ist die Klage mit der Wirkung des Verfahrens durch einen Fortsetzungsberechtigten zu erheben. Entscheidungstexte 10 ObS ... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs2
Rechtssatz: Die Unzulässigkeit des Rechtsweges begründende Versäumung der Klagefrist gemäß § 67 Abs 2 ASGG ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte 10 ObS 113/94 Entscheidungstext OGH 24.08.1993 10 ObS 113/94 Veröff: EvBl 1994/39 S 171 10 ObS 355/00d Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt am 27.3.1984 einen Verkehrsunfall, bei dem er sich eine Gehirnerschütterung, eine Brustkorbprellung, eine Hüftgelenksluxation links mit Abbruch des hinteren Randes der Hüftpfanne sowie Hautabschürfungen an beiden Kniegelenken und am rechten Unterschenkel zuzog. Am 20.3.1985 wurde er stationär im Rehabilitationszentrum Stollhof der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt aufgenommen, wo er am 21.3.1985 in der Sozialberatung vorsprach. Dort schilderte ... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs2ZPO §146 I
Rechtssatz: Bei der gesetzlichen Frist für die Klage gegen einen Bescheid des Versicherungsträgers handelt es sich um eine prozessuale Frist, gegen deren Versäumung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässig ist. Entscheidungstexte 10 ObS 64/93 Entscheidungstext OGH 15.04.1993 10 ObS 64/93 Veröff: SZ 66/51 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 4. Juli 1989 eingebrachten Klage begehrt der Kläger die am 3. März 1989 von der beklagten Partei ausgesprochene Kündigung seines Dienstverhältnisses für rechtsunwirksam zu erklären, da die Kündigung sozial ungerechtfertigt sei und hiedurch wesentliche Interessen des Klägers beeinträchtigt würden. Zugleich stellte der Kläger einen Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Anfechtung der Kündigung. Das ... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs2
Rechtssatz: Bei der Klagefrist des § 67 Abs 2 ASGG handelt es sich um eine prozessuale Frist. Entscheidungstexte 9 ObA 289/89 Entscheidungstext OGH 06.12.1989 9 ObA 289/89 Veröff: EvBl 1990/75 S 340 = RZ 1992/60 S 156 = AnwBl 1990,390 = RdW 1990,123 = ecolex 1990,106 = WBl 1990,144 = ZAS 1990/20 S 166 (Andexlinger) ... mehr lesen...