RS OGH 2001/1/30 10ObS113/93 (10ObS114/93); 10ObS355/00d

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Veröffentlicht am 24.08.1993
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Norm

ASGG §67 Abs2

Rechtssatz

Die Unzulässigkeit des Rechtsweges begründende Versäumung der Klagefrist gemäß § 67 Abs 2 ASGG ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen.Die Unzulässigkeit des Rechtsweges begründende Versäumung der Klagefrist gemäß Paragraph 67, Absatz 2, ASGG ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0085643

Im RIS seit

24.08.1993

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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