Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Robert Maggale als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Günter W*****, wider die beklagte Partei L***** GmbH,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Josef Sinzinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Klaus W*****, vertreten durch Dr. Charlotte Böhm, Rechtsanwältin in Wien, wider die bek... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling als weitere Richter sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Erika Helscher in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Wolfgang A*****, vertreten durch Dr. Georg Grießer, Dr. Roland Gerlach und Dr. Siegli... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ist von der völlig einheitlichen Rechtsprechung, dass kollektivvertragliche Normen zwar gemäß § 43 Abs 1 ASGG von amtswegen zu ermitteln sind, jedoch nur dann, wenn sich eine Partei darauf beruft, nicht abgewichen (vgl RIS-Justiz RS0085629 mzwN etwa SZ 60/192; DRdA 1993, 463 [Grillberger] ua; Kuderna, Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz2, 260). Das Berufungsgericht ist von der völlig einheitlichen Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24.Juli 1980 wurde zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Industrie, Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe, Sektion Film, Foto, Video (Audio) der nunmehr maßgebliche Kollektivvertrag für Filmschaffende mit einem angeschlossenen, Teil des Kollektivvertrages bildenden Mindestgagentarif abgeschlossen. In diesem Mindestgagenta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 5. August 1974 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Mit Schreiben vom 27. April 1988 (Beilage A=2/1) kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 27. Mai 1988 auf und forderte die Beklagte gleichzeitig auf (Beilage B=2/2), die ihm für Februar bis März 1988 zustehenden Überstundenzuschläge - es handelte sich um Zuschläge für Nachtstunden (wegen Beginns der Arbeitszeit vor 6 Uhr früh) - bis spätestens 6. Mai 1988 nachzuverrechnen und au... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bei der S*** B*** MBH in Wien als Maurer beschäftigt. Mit Beschluß vom 17. Juni 1986 wurde über das Vermögen dieser Gesellschaft der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung von S 8.000,-- sA (SZ 59/216). Der Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin habe den Beklagten diesen Betrag noch nach der Konkurseröffnung gezahlt. Gemäß § 30 Abs 1 KO sei diese Zahlung unwirksam. Für de... mehr lesen...
Norm: ASGG §43 ASGG § 43 heute ASGG § 43 gültig ab 01.03.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 ASGG § 43 gültig von 01.01.1987 bis 28.02.1993
Rechtssatz: Der Inhalt kollektivrechtlicher Normen ist zwar von Amts wege... mehr lesen...
Norm: ASGG §43 ASGG § 43 heute ASGG § 43 gültig ab 01.03.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 ASGG § 43 gültig von 01.01.1987 bis 28.02.1993
Rechtssatz: Der Inhalt kollektivvertraglicher Normen ist zwar gemäß § 43... mehr lesen...