Norm
ASGG §43Rechtssatz
Der Inhalt kollektivvertraglicher Normen ist zwar gemäß § 43 Abs 1 ASGG auch im Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zu ermitteln, doch setzt dies voraus, dass sich eine Partei darauf beruft.Der Inhalt kollektivvertraglicher Normen ist zwar gemäß Paragraph 43, Absatz eins, ASGG auch im Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zu ermitteln, doch setzt dies voraus, dass sich eine Partei darauf beruft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0085629Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.09.2015