Norm: ZPO §54 Abs1aASGG §40 Abs1 Z3ASGG §40 Abs1 Z5
Rechtssatz: § 54 Abs 1a ZPO gilt nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch für Sozialversicherungsträger und ihre qualifizierten Vertreter. Entscheidungstexte 6 Rs 42/17v Entscheidungstext OLG Graz 14.09.2017 6 Rs 42/17v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2017:RG... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1aASGG §40 Abs1 Z3ASGG §40 Abs1 Z5
Rechtssatz: § 54 Abs 1a ZPO gilt nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch für Sozialversicherungsträger und ihre qualifizierten Vertreter. Entscheidungstexte 6 Rs 42/17v Entscheidungstext OLG Graz 14.09.2017 6 Rs 42/17v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2017:RG... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Heinz R*****, vertreten durch Dr. Walter Niederbichler, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Rudolf W*****, vertreten durch Janezic & Schmidt Rechtsanwälte OG, G... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 3. 2. 2004 wurde in gegenständlicher Enteignungssache die Entschädigung der fünf Grundstückseigentümerinnen (der nunmehrigen Antragstellerinnen) a) für die Enteignung durch Einräumung des lastenfreien Eigentums mit 52.046,46 EUR (10.409,30 EUR je Miteigentümerin), b) für die
Begründung: einer Servitut mit 2.093,22 EUR (418,65 EUR je Miteigentümerin) und c) für die Wertminderung eines Restgrund... mehr lesen...
Begründung: Mit dem in der Tagsatzung vom 8.2.2007 geschlossenen Vergleich verpflichtete sich die Beklagte einerseits, der Klägerin eine Berufsunfähigkeitspension über den 31.8.2006 hinaus bis längstens 31.8.2008 weiterzugewähren und andererseits, dem Klagsvertreter Barauslagen in Höhe von € 133,-- zu ersetzen. Mit dem am 13.2.2007 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz widerrief die Beklagte innerhalb offener Frist den geschlossenen Vergleich nur hinsichtlich ihrer Verpflichtun... mehr lesen...
Norm: ASGG §77 Abs1 Z2ASGG §40 Abs1 Z2ZPO §42 Abs2
Rechtssatz: Qualifizierte, nicht anwaltliche Vertreter haben in Sozialrechtssachen Anspruch auf Ersatz der Barauslagen (Fahrtkosten zu Tagsatzungen) gegenüber dem unterlegenen Prozessgegner. Entscheidungstexte 7 Rs 71/07a Entscheidungstext OLG Graz 18.07.2007 7 Rs 71/07a European ... mehr lesen...
Norm: ASGG §77 Abs1 Z2ASGG §40 Abs1 Z2ZPO §42 Abs2
Rechtssatz: Qualifizierte, nicht anwaltliche Vertreter haben in Sozialrechtssachen Anspruch auf Ersatz der Barauslagen (Fahrtkosten zu Tagsatzungen) gegenüber dem unterlegenen Prozessgegner. Entscheidungstexte 7 Rs 71/07a Entscheidungstext OLG Graz 18.07.2007 7 Rs 71/07a European ... mehr lesen...
Der bei der Beklagten krankenversicherte Kläger hat für drei in Anspruch genommene Zahnbehandlungen (17.5., 13.6. und 6.6.2002) bei einer Wahlärztin in Wr.Neudorf ein Honorar von insgesamt EUR 600,50 selbst bezahlt. Mit Bescheid vom 12.12.2002 hat die Beklagte ausgesprochen, dass dem Kläger für seine Zahnbehandlungen eine Kostenerstattung von insgesamt EUR 218,21 gebühre. Eine darüber hinausgehende Erstattung der Kosten wurde abgelehnt. Rechtliche Beurteilung G... mehr lesen...
Norm: ASGG §40 Abs1 Z2ASGG §2ZPO §28 Abs1
Rechtssatz: Auf qualifizierte Vertreter nach § 40 Abs. 1 Z 2 ASGG sind gemäß § 2 ASGG die Bestimmungen des § 28 Abs. 1 ZPO analog anzuwenden. Entscheidungstexte 9 Rs 173/03g Entscheidungstext OLG Wien 25.06.2004 9 Rs 173/03g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2004:RW000062... mehr lesen...
Norm: ASGG §40 Abs1 Z2ASGG §2ZPO §28 Abs1
Rechtssatz: Auf qualifizierte Vertreter nach § 40 Abs. 1 Z 2 ASGG sind gemäß § 2 ASGG die Bestimmungen des § 28 Abs. 1 ZPO analog anzuwenden. Entscheidungstexte 9 Rs 173/03g Entscheidungstext OLG Wien 25.06.2004 9 Rs 173/03g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2004:RW000062... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 30. 4. 2003 zeigte die Bundesinnung der Fotografen ihre "Bildhonorare 2003, Unverbindliche Veröffentlichungshonorare im Fotografengewerbe in Österreich" als unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß den §§ 31 ff KartG an. Mit Eingabe vom 30. 4. 2003 zeigte die Bundesinnung der Fotografen ihre "Bildhonorare 2003, Unverbindliche Veröffentlichungshonorare im Fotografengewerbe in Österreich" als unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß den Paragraphen 31, ff Ka... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zuerkennung von S 460.045,70 netto sA aus dem Titel der Abfertigung sowie einer restlichen Urlaubsentschädigung und wurde sowohl im Verfahren erster als auch zweiter Instanz durch Helmut S*****, Rechtsschutzsekretär der Gewerkschaft der Privatangestellten (im Sinne des § 40 Abs 1 Z 2 ASGG qualifiziert), vertreten. Der Kläger begehrt die Zuerkennung von S 460.045,70 netto sA aus dem Titel der Abfertigung sowie einer restlichen Urlaubsentschädig... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen war zu 35 C 1982/00g (zuvor 25 C 414/98i) des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ein Verfahren ahängig, in dem die nunmehr beklagte Partei als Klägerin vom nunmehrigen Kläger als Beklagten S 52.066,41 sA begehrte. Die dort klagende Wohnungseigentümergemeinschaft war durch den Rechtsanwalt Dr. Roland K***** vertreten, dem wiederum vom Hausverwalter Gerhard B***** Vertretungsvollmacht erteilt worden war. Nachdem der dort Beklagte, nunmehrige N... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Angestelltenbetriebsrat begehrte mit seiner Klage vom 29. 7. 1993, die am 26. 7. 1993 zum 31. 1. 1994 erklärte Kündigung des Angestellten Dr. Michael W***** für rechtsunwirksam zu erklären. Mit Urteil vom 21. 1. 2000 (ON 134) wies das Erstgericht das Klagebegehren ab. Dagegen erhob der klagende Betriebsrat am 27. 3. 2000 (ON 135) Berufung. Mit Schriftsatz vom 13. 4. 2000 (ON 137) nahm der klagende Betriebsrat die Klage gemäß § 105 Abs 4 ArbVG zurück, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IIIASGG §40 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auch bei den qualifizierten Personen iSd § 40 Abs 1 Z 2 ASGG ist jener erhöhte Sorgfaltsmaßstab anzulegen, welcher üblicherweise bei rechtskundigen Vertretern Anwendung findet. Entscheidungstexte 9 ObA 297/00t Entscheidungstext OGH 24.01.2001 9 ObA 297/00t 9 ObA 249/01k Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IIIASGG §40 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auch bei den qualifizierten Personen iSd § 40 Abs 1 Z 2 ASGG ist jener erhöhte Sorgfaltsmaßstab anzulegen, welcher üblicherweise bei rechtskundigen Vertretern Anwendung findet. Entscheidungstexte 9 ObA 297/00t Entscheidungstext OGH 24.01.2001 9 ObA 297/00t 9 ObA 249/01k Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmeklägerin begehrte im Hauptprozeß die Herausgabe verschiedener Einrichtungsgegenstände. Dieser Klage wurde mittels Teilanerkenntnisurteils in Hinsicht auf bestimmte Sachen stattgegeben, sie wurde jedoch sonst mit Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgerichts vom 5. Dezember 1996 abgewiesen, nachdem das Gericht zweiter Instanz eine Beweiswiederholung durchgeführt und Feststellungen getroffen hatte, aus denen es einen Eigentumserwerb des ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, über dessen Vermögen zu 3 S 297/95m des Handelsgerichtes Wien auch ein Konkursverfahren eröffnet worden war, hatte in beiden zwischenzeitlich zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Sozialrechtssachen 15 Cgs 67/94s und 15 Cgs 40/95x (beide des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien) auf seinen jeweils eigenhändig eingebrachten Klagen seine Adresse mit "*****, Postfach *****", im gleichzeitig überreichten Vermögensbekenntnis zur (zunächst rec... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt S 46.767,- sA an zuviel bezahlter Abfertigung. Schon mit dem Klageschriftsatz legte sie eine schriftliche Prozeßvollmacht für Dkfm.Dr.Franz B*****, beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, vor, von der ausdrücklich das Recht des Bevollmächtigten umfaßt ist, Stellvertreter mit gleicher oder minder ausgedehnter Vollmacht zu bestellen (Beilage A). Infolge Einspruchs des Beklagten gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl beraumte das Er... mehr lesen...
Norm: ZPO §36 Abs1ZPO §434 Abs1ASGG §39 Abs2 Z2ASGG §40 Abs1
Rechtssatz: Grundsätzlich ist für Rechtsstreitigkeiten, in denen kein absoluter Anwaltszwang herrscht, die Kündigung oder der Widerruf der Vollmacht gegenüber Gericht und Gegenpartei erst mit der Mitteilung an sie wirksam. Wenngleich also im Innenverhältnis das Vollmachtsverhältnis durch Kündigung oder Widerruf im Zeitpunkt der Willenserklärung erlischt, ist der Eintritt der Wirkungen... mehr lesen...
Begründung: Am 2.1.1998 wurde das Berufungserkenntnis vom Erstgericht an Rechtsanwalt Dr. Walter Brandt, der in der Klage zufolge erteilter Bevollmächtigung gemäß § 30 Abs 2 ZPO neben dem Rechtsanwalt Dr. Karl Wagner als einer der beiden Vertreter des Klägers ausgewiesen war, zugestellt. Am 5.2.1998 bestätigte das Erstgericht die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit des Berufungserkenntnisses. Am 4.2.1998 gab Dr. Wagner namens des Klägers eine Revision gegen das Berufungserkenntni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vorweg sei darauf hingewiesen, daß trotz der vorgebrachten Löschung der beklagten GesmbH deren Parteifähigkeit weiter aufrecht ist: Die amtswegige Löschung einer GesmbH im Firmenbuch hat nur deklarative Wirkung, erst mit der Vollbeendigung ist die Gesellschaft als solche erloschen (EvBl 1991/125 = ecolex 1991, 466). Insbesondere schließt eine von einer beklagten Gesellschaft aufrechnungsweise eingewendete Gegenf... mehr lesen...
Norm: ASGG §40 Abs1 Z2JN §20 Z4
Rechtssatz: Im § 40 Abs 1 Z 2 ASGG ist nicht die Vertretungsbefugnis der gesetzlichen Interessenvertretungen normiert; die Vollmacht ist nicht etwa der Interessenvertretung, sondern einer namentlich bestimmten physischen Person zu erteilen, so dass der Ausschließungsgrund des § 20 Z 4 JN für einen fachkundigen Laienrichter, der Bediensteter der Interessenvertretung ist, jedenfalls nicht vorliegt. ... mehr lesen...
Norm: ASGG §40 Abs1 Z2JN §20 Z4
Rechtssatz: Im § 40 Abs 1 Z 2 ASGG ist nicht die Vertretungsbefugnis der gesetzlichen Interessenvertretungen normiert; die Vollmacht ist nicht etwa der Interessenvertretung, sondern einer namentlich bestimmten physischen Person zu erteilen, so dass der Ausschließungsgrund des § 20 Z 4 JN für einen fachkundigen Laienrichter, der Bediensteter der Interessenvertretung ist, jedenfalls nicht vorliegt. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Feststellung des aufrechten Fortbestandes des Dienstverhältnisses der Klägerin gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin in nichtöffentlicher Sitzung Folge und änderte das Ersturteil im Sinn des Klagebegehrens ab. Dieses Urteil wurde von der beklagten Partei mit Revision bekämpft. Zugleich lehnte die beklagte Partei den als Mitglied des Berufungssenates beigezogenen fachkundigen Laienrichter Dr. W****... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 1983 bei der beklagten Partei als Aufräumerin beschäftigt. Sie hatte von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu arbeiten und war mit Reinigungsaufgaben im Erdgeschoß des Verwaltungsgebäudes der beklagten Partei betraut. Insgesamt hatte sie 33 Büroräume, 4 WC-Anlagen, 3 Gänge, einen Stiegenaufgang und einen Aufzug täglich zu reinigen. Zweimal jährlich wurden die Fenster geputzt. Im Jahr 1983 waren noch 4 Aufräumerinnen im Erdgeschoß des Verwaltungsgebäudes der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bei der Gemeinschuldnerin als Buchhalter beschäftigt; am 23. August 1983 wurde er wegen Unterschlagung namhafter Beträge fristlos entlassen. Die Gemeinschuldnerin ging damals von einer Schadenssumme von S 490.000,- aus. Der Beklagte verpflichtete sich in Punkt 1 einer schriftlichen Erklärung vom selben Tag, diesen Betrag bei Terminsverlust - welcher dann eintreten sollte, wenn eine Rate nicht voll oder pünktlich geleistet wird - wie folgt zu z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15.Oktober 1987 beantragte der am 25.September 1926 geborene Kläger bei der beklagten Partei eine Invaliditätspension. Dieser Antrag galt nach Art 39 Abs 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit vom 22.Dezember 1966, BGBl 1969/382 idgF (in der Folge mit Abk abgekürzt) auch als Antrag auf eine entsprechende, nach den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung die... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist seit 1.7.1985 Hausbesorgerin des Hauses Wien 18., Schopenhauerstraße 53, und bewohnt eine in diesem Haus gelegene Dienstwohnung. Am 2.11.1987 kündigte die klagende Partei das Hausbesorgerdienstverhältnis zum 31.12.1987 auf und beantragte, der Beklagten aufzutragen, die Dienstwohnung binnen 14 Tagen nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu übergeben. Die Beklagte habe ihre Hausbesorgerobliegenheiten gröblichst vernachlässigt; sie habe die Stiegenhäuse... mehr lesen...
Norm: ASGG §40 Abs1ASGG §63 Abs1
Rechtssatz: Bringt die in erster Instanz nicht qualifiziert vertretene Partei zulässig im Berufungsverfahren neu vor und bietet sie hierzu ihre Einvernahme an, ist das Berufungsgericht (auch dann, wenn die Partei im erstinstanzlichen Verfahren der Ladung zur Parteienvernehmung nicht Folge geleistet hatte) verpflichtet, diesen Beweis zur Prüfung des neu erstatteten Vorbringens aufzunehmen. Ent... mehr lesen...