Begründung: Die klagende Partei brachte beim Erstgericht, dem nach dem Wohnsitz der Beklagten zuständigen Bezirksgericht, die Klage auf Bezahlung von S 2.337,73 s.A. ein und brachte dazu vor, daß die Beklagte bei ihr beschäftigt gewesen und ihr an Arbeitsentgelt der eingeklagte Betrag zuviel bezahlt worden sei. Nachdem die Beklagte die örtliche und sachliche Unzuständigkeit des Erstgerichtes eingewendet hatte, sprach das Erstgericht seine Unzuständigkeit aus und überwies die... mehr lesen...
Norm: ASGG §3 ASGG §47 ASGG § 3 heute ASGG § 3 gültig ab 01.03.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 ASGG § 3 gültig von 01.01.1987 bis 28.02.1993 ASGG § 47 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2002 aufgehoben ... mehr lesen...
Norm: ASGG §3 ASGG §36 JN §41 Abs2 ASGG § 3 heute ASGG § 3 gültig ab 01.03.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 ASGG § 3 gültig von 01.01.1987 bis 28.02.1993 ASGG § 36 heute ... mehr lesen...