Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde gemäß §§ 24 Abs. 2 und 29 Abs. 1 AlVG den Widerruf des der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 24. September 1992 bis 29. Juli 1994 gewährten Karenzurlaubsgeldes sowie die gemäß § 25 Abs. 1 AlVG ergangene Verpflichtung zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Leistung in Höhe von S 134.286,-- (Spruchpunkt 1.). Ferner wurde die Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 32a Abs. 2 AlVG zur Za... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §5;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §32a Abs2;AlVG 1977 §71 Abs2;AlVGNov 1993 Art1 Z21;MRK Art7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/08/0172 3 Stammrechtssatz § 32a Abs 2 AlVG hat Strafcharakter und knüpft - ähnli... mehr lesen...
Die bis 7. September 1992 als Servierkraft im Betrieb ihres Ehegatten beschäftigt gewesene Beschwerdeführerin bezog im Zusammenhang mit der am 29. Oktober 1992 erfolgten Geburt ihrer Tochter u.a. vom 30. Dezember 1992 bis 30. September 1994 Karenzurlaubsgeld. Im Antragsformular wurde zu Punkt 4 ("Ich stehe derzeit in Beschäftigung. Wenn ja, Art der Tätigkeit ... (z.B. Dienstnehmer, Hausbesorger, Mitarbeiter im Familienbetrieb, Geschäftsführer")) mit Nein beantwortet. In einer mit 28. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §5;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §32a Abs2;AlVG 1977 §71 Abs2;AlVGNov 1993 Art1 Z21;MRK Art7;VwRallg;
Rechtssatz: § 32a Abs 2 AlVG hat Strafcharakter und knüpft - ähnlich einem Straftatbestand - an grob fahrlässig oder vorsätzlich gemac... mehr lesen...