Begründung: Die Ehe der Eltern wurde am 10. Dezember 2004 gemäß § 55a EheG geschieden. Im Rahmen der Scheidung verpflichtete sich der Vater zu monatlichen Unterhaltszahlungen von je 300 EUR für den 2000 geborenen Samuel und die 2002 geborene Sarah. Der Vater war damals zu 60 % an einer GmbH beteiligt, deren alleiniger Geschäftsführer er war. Am 25. März 2008 beantragten die durch ihre Mutter vertretenen Minderjährigen, die monatliche Unterhaltspflicht des Vaters ab 1. April 2008 zu... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige lebt seit 12. 12. 2007 bei ihrem Vater, dem auch rechtskräftig die Obsorge übertragen wurde. Am 14. 5. 2008 beantragte der Unterhaltssachwalter, ihre Mutter ab 1. 2. 2008 zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts in Höhe von monatlich 130,90 EUR sowie zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 120 EUR zu verpflichten. Die Mutter beziehe Kinderbetreuungsgeld von 805,80 EUR monatlich und leiste keinen Unterhalt für die Minderjährige. Sie habe vier weit... mehr lesen...
Begründung: Der vom Vater Obinna Everist C***** für seinen Sohn Kevin S*****, geboren am 3. Februar 1995, zu leistende Geldunterhalt ist ab 1. 5. 2006 mit 255 EUR monatlich festgesetzt (ON U13 und U20). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 21. 3. 2007 (ON U40) wurden Unterhaltsvorschüsse in Titelhöhe für die Zeit vom 1. 5. 2007 bis 30. 4. 2010 weitergewährt. Der Vater lebt mit seiner Ehefrau sowie mit der gemeinsamen Tochter, die am 26. 4. 2006 geboren ist, im gemeinsamen Haushalt. A... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des minderjährigen Manfred ist geschieden, die Obsorge steht dem Vater allein zu. Die Mutter ist ab 1. Juni 2007 zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von 100 EUR verpflichtet. Die Mutter erzielt ein monatliches Durchschnittseinkommen (inklusive gesetzlicher Sonderzahlungen) von 574,81 EUR und erhält für die Zeit vom 30. Jänner 2008 bis voraussichtlich 3. Juni 2010 ein Kinderbetreuungsgeld von 14,53 EUR täglich. Der Ehemann der Mutter erzielt ein... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist die uneheliche Tochter von Irene F***** und Eduard H*****. Sie lebt im Haushalt des Vaters. Im Oktober 2005 beantragte sie, die Mutter zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von 200 EUR zu verpflichten. Der vertretende Vater erklärte im Antrag, die Mutter sei in der Lage, zumindest 1.200 EUR im Monat zu verdienen. Die im Sinn des § 17 AußStrG zur Äußerung aufgeforderte Mutter gab keine Stellungnahme ab. Daraufhin verpflichtete sie das Erstgericht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Außerstreitsache des Antragstellers Wolfgang T*****, vertreten durch Mag. Bernhard Kispert, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin Claudia H*****, vert... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für den am 3. 4. 2000 geborenen Esteban-Sebastian R***** steht der mütterlichen Tante Analia Noelia R***** zu (ON 28). Die Mutter Veronika R***** ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 1. 2. 2005 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 161 EUR verpflichtet (ON 59). Mit Beschluss vom 22. 3. 2006 wurden dem Kind auf die Geldunterhaltspflicht der Mutter Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe für den Zeitraum ... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. 3. 2005 geborene Samira G***** lebt bei ihrer Tante Karin E***** und wird von dieser versorgt. Die Mutter Yvonne G***** ist aufgrund des rechtkräftigen Beschlusses des Bezirksgerichts Floridsdorf vom 12. 3. 2008 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 60 EUR verpflichtet. Diesem Unterhaltstitel liegt als Bemessungsgrundlage der Kinderbetreuungsgeldbezug der Mutter (von täglich 14,53 EUR zzgl 6,06 EUR Zuschusss [ON U21], also monatlich 617,7 EUR) bei zwei w... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für die am 17. 6. 1999 geborene Lena Gabriele B***** steht der väterlichen Großmutter Gerlinde B***** zu (ON 29). Die Mutter Martina S***** ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Favoriten vom 19. 2. 2003 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 110 EUR verpflichtet (ON 16). Mit Beschluss vom 20. 3. 2003 wurden dem Kind auf die Geldunterhaltspflicht der Mutter Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe für den Zeitraum von 1. 2. 200... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist der Vater der drei minderjährigen Antragsteller. Die Ehe der Eltern ist geschieden, die Kinder leben bei der Mutter. Strittig ist die Bemessungsgrundlage für den vom Vater zu leistenden Unterhalt. Der Vater bezieht Einkünfte aus der (teils gewerblichen) Vermietung und Verpachtung von Immobilien, aus einem Taxigewerbe, aus Maklergeschäften und aus unselbstständiger Tätigkeit. Er hat beträchtliche Schulden in Form von endfälligen Fremdwährungskredit... mehr lesen...
Begründung: Der Vater, der 2001 ein durchschnittliches monatlichen Nettoeinkommen von (umgerechnet) 1.867,69 EUR erzielte, war laut Beschluss des Erstgerichts vom 5. Juni 2001 ON 54 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 5.600 S (= 406,97 EUR) an seine in der Obsorge ihrer Mutter befindliche uneheliche Tochter verpflichtet. Unter Berufung auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 27. Juni 2001, Zl. B 1285/00, begehrte der Vater die Herabsetzung des monatlichen... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. 3. 2000 wurde dem damals noch Minderjährigen ein Unterhaltsvorschuss von monatlich S 2.400 für die Zeit vom 1. 2. 2000 bis 31. 7. 2002 gewährt. Der Unterhaltsvorschussberechtigte bezieht seit 1. 7. 2001 eine Lehrlingsentschädigung von netto monatlich S 5.429 (inklusive gesetzlicher Sonderzahlungen). Das Erstgericht setzte den Unterhaltsvorschuss mit Wirkung ab 1. 9. 2001 auf monatlich S 1.900 infolge Teilselbsterhaltungsfähigkeit herab. Bei seiner... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Markus J***** entstammt der am 31. 1. 1985 geschiedenen Ehe des Franz J***** und der Isabella J*****, nunmehr wiederverehelichte B*****. Nach der Ehescheidung wurde die Obsorge für den Minderjährigen vereinbarungsgemäß der Mutter zugesprochen. Auf Wunsch des Minderjährigen kam es im September 1997 zu einer Übertragung der Obsorge an den Vater; von dessen Wohnsitz aus besucht der Minderjährige die Forstfachschule in G***** extern. Ausgehend von monatlichen... mehr lesen...
Begründung: Der am ***** geborene Minderjährige ist ein uneheliches Kind lediger, jeweils 25 Jahre alter Studenten. Er wird im Haushalt der Mutter betreut. Die Vaterschaft wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 22. April 1998 festgestellt, jedoch ein Unterhaltsbegehren gegen den Vater von 1.930 S monatlich mit der
Begründung: abgewiesen, er sei als Medizinstudent noch selbst unterhaltsbedürftig. Seine Eltern finanzierten dessen Wiener Wohnung und leisteten darüber hinaus noch einen U... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter beantragte die Entbindung von ihrer Geldunterhaltspflicht von 1.500 S monatlich für ihren mj. ehelichen Sohn Rene ab Februar 1997. Sie brachte vor, in Lebensgemeinschaft zu leben. Dieser Lebensgemeinschaft seien zwei Kinder, der mj. Manuel, geboren am 13. Dezember 1994, und der mj. Marcell, geboren am 22. Februar 1997, entsprossen, die sich in ihrer Pflege und Erziehung befänden. Ihr Lebensgefährte verdiene etwa 25.000 S monatlich und habe an Kreditkoste... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Felix, geboren am 6. 5. 1987, und der mj. Mathias Lukas, geboren am 11. 1. 1989, sind eheliche Kinder der mit Beschluß des Bezirksgerichtes Bludenz vom 15. 7. 1995 im Einvernehmen geschiedenen Ehegatten Ilse Maria Salomon und Walter Mittelberger. Die Obsorge kommt der Mutter zu, in deren Haushalt die Minderjährigen betreut werden. Der Vater ist Hauptschullehrer. Seit 1. 2. 1998 ist er mit einer weiteren gesetzlichen Unterhaltspflicht für seine am 4. 2. 1998... mehr lesen...
Begründung: Die unterhaltsberechtigten Kinder, die zur Zeit der Antragstellung 14 und 16 Jahre alt waren, gehen noch zur Schule und befinden sich im Haushalt ihrer Mutter. Diese betreibt eine Gastwirtschaft mit einer kleinen Landwirtschaft, deren Erträgnisse sehr gering sind. Laut Steuerbescheid betrug das Einkommen aus der Landwirtschaft S 5.000,-- und das aus der Gastwirtschaft S 21.000,--. Der Vater wurde zuletzt mit Beschluß des Erstgerichtes vom 20.9.1994 zu einem monat... mehr lesen...
Begründung: Die drei Kinder befinden sich in Obsorge des Vaters. Die Mutter wurde zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von insgesamt 3.300 S verpflichtet (damalige Bemessungsgrundlage 8.567 S). Am 21.3.1995 hat sie ein weiteres Kind geboren. Das Karenzgeld beträgt 8.333 S monatlich. Rechtliche Beurteilung Bei der Abweisung des Unterhaltsenthebungsantrages der Mutter sind die Vorinstanzen nicht von der oberstgerichtlichen Rechtsprechung abgewichen. D... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Nach dem von Österreich und der BRD ratifizierten Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl 1961/293) bestimmt das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes (hier: Österreich), ob, in welchem Ausmaß und von wem das Kind Unterhaltsleistungen verlangen kann (Art 1 Abs 1). Nicht nur der Unterhaltsanspruch als solcher, sondern auch die Unterhaltshöhe der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Parteien wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 11.9.1987 zu 6 Cg 391/86 geschieden. Anläßlich der Scheidung schlossen die Parteien einen Vergleich über die Scheidungsfolgen, in dem es unter anderem heißt: "1. a) Der Erstantragsteller verpflichtet sich an die Zweitantragstellerin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 6.000,-- beginnend am 1.7.1987, jeweils am Ersten eines Monates im vorhinein mit fünftägigem Respiro bei Zwangsfol... mehr lesen...
Begründung: Die am 19.Juli 1978 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 2.Oktober 1991 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Der Ehe entsprossen drei bereits volljährige Söhne; einer davon ist behindert und befindet sich in einem Altenheim in Pflege. Die nicht durch das Einkommen des Behinderten gedeckten Heimkosten trägt der Beklagte. Die Streitteile sind mit einem Anteil von je 25 % Gesellschafte... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen ist geschieden. Die Minderjährigen leben bei der Mutter. Der Vater ist wieder verheiratet und hat für seine zweite Ehefrau und zwei eheliche Kinder im Alter von achtzehn und acht Jahren zu sorgen. Der ältere Sohn aus zweiter Ehe hat am 30.7.1992 eine Lehre begonnen und erzielt derzeit eine Lehrlingsentschädigung von S 5.133 monatlich. Mit Beschluß vom 19.9.1991 (ON 55) setzte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung des Va... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für das Kind ist seit 18.12.1989 der Großmutter mütterlicherseits übertragen. Der Vater kommt seiner vergleichsweise festgelegten Unterhaltspflichtung von monatlich S 2.000,-- nach; die Mutter ist bisher zu Unterhaltsleistungen für ihr Kind nicht verhalten worden. Der Jugendwohlfahrtsträger beantragte am 17.3.1993 namens des Kindes die Verpflichtung der Mutter zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 1.000,-- ab 1.10.1992. Die Mutter sprach sich gegen dies... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 ABGB §140 BbABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 AlVG §68 Abs2 EO §290 Abs1 Z10 KBGG §42 KBGG §43 ABGB § 94 heute ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 94 gültig von 01.01.2000 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 25.1.1989, 1 C 74/88-7, aus dem Alleinverschulden des Mannes rechtskräftig geschieden. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 29.3.1990, ON 64, wurde die Obsorge für die beiden ehelichen Kinder dem Vater übertragen. Mit weiterem Beschluß vom 13.5.1991, ON 118, bestätigt mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 8.7.1991, R 570/91-123, wurde die Mutter zu Unterhaltsleistungen von monatlich S 600,-- je Kind v... mehr lesen...