Entscheidungen zu § artikel2zu39a Abs. 3 AlVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2006/9/20 2005/08/0064

Nach einer Niederschrift des Arbeitsmarktservice Wien Geiselbergstraße vom 6. Oktober 2004 beantragte der am 23. April 1943 geborene Beschwerdeführer die Zuerkennung von Übergangsgeld gemäß § 39a AlVG zum frühest möglichen Anfallszeitpunkt. Die Zeiten der unselbständigen Beschäftigung des Beschwerdeführers seit 1. Jänner 1972 seien wie beim Hauptverband gespeichert heran zu ziehen. Die Frage, ob der Beschwerdeführer Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im gemeinsamen Haushal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.09.2006

RS Vwgh 2006/9/20 2005/08/0064

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39a Abs3;
Rechtssatz: § 39a Abs. 3 zweiter Satz AlVG setzt nicht voraus, dass eine andere Person zur Betreuung des Kindes nicht zur Verfügung gestanden wäre, sondern lässt die faktische Betreuung genügen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005080064.X02 Im... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.2006

RS Vwgh 2006/9/20 2005/08/0064

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39a Abs3;
Rechtssatz: Der Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung steht einer Erstreckung der Anwartschaftszeiten nicht entgegen. § 39a Abs. 3 zweiter Satz letzter Halbsatz AlVG verlangt das Vorliegen arbeitslosenversicherungsfreier Zeiten der Betreuung von Kindern, worunter auch Zeiten des Bezuges von Leistungen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/5/17 2005/08/0056

Nach einer Niederschrift des Arbeitsmarktservice Wien Redergasse vom 2. März 2004 beantragte die am 26. Juni 1941 geborene Beschwerdeführerin die Zuerkennung von Übergangsgeld gemäß § 39a AlVG zum frühestmöglichen Anfallszeitpunkt. Die Zeiten der unselbständigen Beschäftigung der Beschwerdeführerin seit 1. Jänner 1972 seien wie beim Hauptverband gespeichert heranzuziehen. Vor dem 1. Jänner 1972 habe die Beschwerdeführerin folgende Zeiten unselbständiger Beschäftigung in Österreich auf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.05.2006

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