RS Vwgh 2006/9/20 2005/08/0064

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Veröffentlicht am 20.09.2006
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §39a Abs3;

Rechtssatz

§ 39a Abs. 3 zweiter Satz AlVG setzt nicht voraus, dass eine andere Person zur Betreuung des Kindes nicht zur Verfügung gestanden wäre, sondern lässt die faktische Betreuung genügen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005080064.X02

Im RIS seit

31.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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