Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes (in der Folge: OGH) vom 18.05.2021, Zl XXXX wurde gegen den BF in einer Verfahrenshilfesache zu XXXX eine Ordnungsstrafe iHv € 200,00 gemäß §§ 86 iVm 220 Abs 1 Zivilprozessordnung (ZPO) verhängt. 1. Mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes (in der Folge: OGH) vom 18.05.2021, Zl römisch 40 wurde gegen den BF in einer Verfahrenshilfesache ... mehr lesen...