Norm: GBG §95 Abs1Geo §60 Abs1GOG §89ZPO §84 IIZPO §85
Rechtssatz: Eine konsequente Fortschreibung der Relativierung des Zwischenerledigungsverbots des § 95 Abs 1 GBG im Rekursverfahren und der bereits bejahten Verbesserungsmöglichkeit eines Rekurses gebietet es, ein Verbesserungsverfahren auch dort zuzulassen, wo gemäß § 60 Abs 1 Geo und § 89 GOG Rekurse mittels Telefax erhoben werden. Rechtsmittel mittels Telefax sind daher zulässig und frist... mehr lesen...
Norm: ZPO §84ZPO §85ZPO §506 Abs1
Rechtssatz: Wenn der Rechtsmittelwerber bloß die Aufhebung der Entscheidung des Rekursgerichtes samt Auftrag zur neuerlichen Entscheidung durch dieses in merito beantragte, so schadet dies nicht, wenn bereits alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Entscheidung in der Sache durch den Obersten Gerichtshof erfüllt sind. Die Einleitung eines Verbesserungsverfahrens (zur Nachholung eines Abänderungsantrages im Re... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs5 D4AußStrG §14aZPO §84ZPO §85
Rechtssatz: Übersteigt der Entscheidungsgegenstand EUR 20.000,--, bedarf es einer Abänderung des Ausspruches über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses durch das Rekursgericht im Sinne des §14a AußStrG nicht. Das Rekursgericht hat daher zutreffend den demgemäß unzulässigen (weil unnotwendigen) Abänderungsantrag seines Unzulässigkeitsausspruches eines ordentlichen Revisionsrekurses nach dieser... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1ZPO §85
Rechtssatz: Auch die Privatbeteiligungskosten sind aufzuschlüsseln. Diesbezüglich besteht keine Verbesserungspflicht. Entscheidungstexte 16 R 70/02k Entscheidungstext OLG Wien 13.05.2002 16 R 70/02k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLGW009:2002:RW0000023 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: EO §183 Abs1EO §184 Abs1 Z7ZPO §84 IIZPO §85VbgGVG §7VbgGVG §18VbgGVG §21
Rechtssatz: Das Exekutionsgericht hat nach § 21 Abs 5 VbgGVG nur zu prüfen, ob ein Antrag oder eine Erklärung innerhalb der nach § 21 Abs 1 leg cit zu setzenden Frist abgegeben wurde. Im Fall der fristgerechten Vorlage einer inhaltlich unzureichenden, wenngleich bestätigenden Erklärung nach § 7 leg cit ist das Exekutionsgericht nicht zur Duchführung eines Verbesseru... mehr lesen...