Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss vom 2. August 2007, ON 23, wurde für den Betroffenen eine Rechtsanwältin mit dem Wirkungskreis Vertretung vor Gerichten zur Sachwalterin bestellt. Diese regte die Prüfung der Frage der Erweiterung des Umfangs der Sachwalterschaft an, worauf das Erstgericht einen Sachverständigen mit einem Gutachten darüber beauftragte, ob der Betroffene seine finanziellen Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu erledigen imstande sei. ... mehr lesen...
Begründung: Am 7. 1. 2008 beantragte die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau als Jugendwohlfahrtsträger namens des Minderjährigen, der seit Herbst 2007 im Haushalt seines Vaters lebt, die von ihm getrennt lebende Mutter des Kindes zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von 130 EUR ab 1. 10. 2007 zu verpflichten. Die Mutter verdiene nach ihren eigenen Angaben 900 EUR netto im Monat zuzüglich Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dieser Antrag samt Ladung wurde der Mutter am 16. 1. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Rechtsanwälten kommt auch in Verfahren mit absolutem Anwaltszwang die Rechtswohltat der Fristunterbrechung durch Stellung eines Verfahrenshilfeantrages nach § 73 Abs 2 ZPO nicht zugute. Entscheidungstexte 14 R 41/99y Entscheidungstext OLG Wien 07.06.1999 14 R 41/99y mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2gAußStrG §9 QZPO §64ZPO §73 IIcZPO §464 Abs3 II
Rechtssatz: Ein während der Rekursfrist in einem außerstreitigen Verfahren eingebrachter Verfahrenshilfeantrag auf Beigebung eines Rechtsanwalts unterbricht die Rekursfrist. Dies gilt auch dann, wenn ein schon zuvor im Verfahren erster Instanz gestellter Antrag erst nach der Sachentscheidung erster Instanz rechtskräftig abgewiesen wird. Die Rekursfrist gegen die Sachentscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §73 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 73 ZPO I Abs 1 II Abs 2 a) Allgemeines b) Unverzüglich c) Rechtsmittelverfahren European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102701 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktualisiert am 19.08.2013 mehr lesen...
Norm: ZPO §73 IIaZPO §528 D7
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 2 Z 4 ZPO greift nicht Platz bei Beurteilung der im § 73 ZPO geregelten Folgen der Verfahrenshilfe über den Verfahrensablauf und Fristenablauf. Entscheidungstexte 7 Ob 642/90 Entscheidungstext OGH 27.09.1990 7 Ob 642/90 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Drittbeklagten am 13. April 1987 zugestelltem, mittels ZPForm 25 ausgefertigtem schriftlichem Beschluß wurde u.a. dem Drittbeklagten aufgetragen, die beiliegende Klage binnen vier Wochen nach Zustellung dieser Beschlußausfertigung schriftlich zu beantworten. Das erwähnte ZPForm enthält u.a. wichtige Hinweise auf den Anwaltszwang, die Versäumungsfolgen und die Beigebung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Verfahrenshilfe. Der Drittbeklagte beantragte vor Ablauf d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 18. Juni 1981 verstorbene Franz Ignaz G*** (im folgenden Erblasser) hinterließ seine Ehegattin (die Beklagte), die er mit Testament vom 25. April 1962 zu seiner Alleinerbin bestimmt hatte, und eine Tochter aus erster Ehe (die Klägerin). Das Testament machte der Gerichtskommissär am 3. Dezember 1981 kund. In der Verlassenschaftsabhandlung bezeichnete die Beklagte (am 8. Jänner 1982) als einzigen Nachlaßgegenstand den Hälfteanteil an einem PKW im Wert von... mehr lesen...
Norm: ZPO §73 IIaZPO §398
Rechtssatz: Die im § 73 Abs 2 ZPO normierten Vorschriften über den Beginn von Fristen im Falle des Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes haben mit der Einräumung der Möglichkeit des Widerspruches im § 398 Abs 1 letzter Satz ZPO nichts zu tun. War die Partei bei der ersten Tagsatzung nicht durch einen Anwalt vertreten, so kann sie Widerspruch gegen das Versäumungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §73 IIa
Rechtssatz: § 73 Abs 2 ZPO gilt auch für den Fall von Einwendungen gegen einen Zahlungsauftrag. Entscheidungstexte 3 Ob 800/28 Entscheidungstext OGH 31.10.1928 3 Ob 800/28 Veröff: SZ 10/258 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0036571 Zuletzt aktualisi... mehr lesen...
Norm: ZPO §73 I
Rechtssatz: Hindert die Bewerbung um Armenrecht die Kontumazierung? Entscheidungstexte 3 Ob 30/24 Entscheidungstext OGH 15.01.1924 3 Ob 30/24 Veröff: SZ 6/16 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0036566 Dokumentnummer JJR_19240115_OGH0002_0030OB00030_2400000_001 ... mehr lesen...