Norm: ZPO §68 Abs2
Rechtssatz: Der Entzug der Verfahrenshilfe gemäß § 68 Abs 2 ZPO ist nur zulässig, wenn sich die der Bewilligung zugrundegelegten Annahmen als unrichtig herausstellten. Entscheidungstexte 1 Ob 164/02b Entscheidungstext OGH 13.08.2002 1 Ob 164/02b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116... mehr lesen...
Das der Klage stattgebende Urteil des Erstgerichtes vom 9. Dezember 1977 wurde der Beklagten, die im vorangegangenen Verfahren nicht anwaltlich vertreten war, am 16. Dezember 1977 zugestellt. Am 29. Dezember 1977 brachte die Beklagte beim Erstgericht einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe samt Vermögensbekenntnis ein. Mit Beschluß vom 12. Jänner 1978 bewilligte das Erstgericht der Beklagten die Verfahrenshilfe in vollem Umfang. Mit Bescheid deroberösterreichischen Rechtsanwa... mehr lesen...