Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §23;VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;VwRallg;ZPO §64 Abs1 Z3; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):90/04/0167 B 25. September 1990 RS 1; 90/11/0106 B 12. Juni 1990 RS 1; 91/14/0015 B 29. Jänner 1991 RS 2; 2958/78 B 19. April 1979 VwSlg 9820 A/1979 RS 1; 86/02/01... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Jänner 1987 wurde auf Antrag des Kurt P die Verfahrenshilfe zur Erhebung der Beschwerde gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 3. September 1986, Zl. VerkR-2722/1-1986-II/Pe, betreffend Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960, bewilligt und die Beigebung eines Rechtsanwaltes sowie die einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Stempelgebühren gewährt. Mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §61 Abs1;ZPO §64 Abs1 litf; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/01/0521 B 27. April 1984 VwSlg 11422 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Wird nur Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwaltes und einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Stempelgebühren und Kommissionsgebühren gewährt, kann aus diesem Tite... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 12. Dezember 1990 verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes im Betrage von S 22.742,--. Mit der dagegen erhobenen, durch ihre frei gewählten und bevollmächtigten Rechtsanwälte ausgeführten Beschwerde verbindet die Beschwerdeführerin die oben angeführten Anträge. Zur Begründung: ihres Antrages, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, führt sie aus, d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §61 Abs1;ZPO §63;ZPO §64 Abs1;
Rechtssatz: Nachdem gemäß § 64 Abs 1 ZPO Befreiungen und Rechte mit dem Tag der Antragstellung eintreten, ist bei der Beurteilung, ob die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhaltes zu bestreiten, auf die nach Antragstellung entstehenden Kosten a... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. April 1990, Zl. 90/18/0037-4, wurde auf Antrag des M im Zusammenhang mit seiner Beschwerde gegen den eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 betreffenden Bescheid der Wiener Landesregierung vom 4. Jänner 1990, Zl. MA 70-9/556/89/Str, die Verfahrenshilfe bewilligt, wobei die Beigebung eines Rechtsanwaltes und die einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Stempel- und Kommissionsgebühren gewährt worden ist. Mit Bescheid des... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §61 Abs1;ZPO §64 Abs1 litf; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/01/0521 B 27. April 1984 VwSlg 11422 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Wird nur Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwaltes und einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Stempelgebühren und Kommissionsgebühren gewährt, kann aus diesem Tite... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §61 Abs1;ZPO §64 Abs1 Z1 litf;
Rechtssatz: Porti des zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwaltes für die Übersendung von Beschwerde und Beschwerdeergänzung (sofern letztere nicht durch ihn allein verursacht) sind notwendige Brauslagen iSd § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO, die aus Amtsgeldern zu berichtigen sind. European Case... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: AHR §17;AHR §8 Abs1;RAO 1868 §47;RAT §16;RAT §23 Abs2;RAT TP3;VwGG §61 Abs1;ZPO §64 Abs1 Z1 litf;
Rechtssatz: Auslagen für die Kopien der Schriftsätze (hier: Beschwerde und Beschwerdeergänzung) sind keine Barauslagen des zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwaltes iSd § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO. Der Aufwand für sie ist durch das ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §61 Abs1;ZPO §64 Abs1 Z1 litf;
Rechtssatz: Porti des zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwaltes für die Übersendung von Beschwerde und Beschwerdeergänzung (sofern letztere nicht durch ihn allein verursacht) sind notwendige Brauslagen iSd § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO, die aus Amtsgeldern zu berichtigen sind. European Case... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: AHR §17;AHR §8 Abs1;RAO 1868 §47;RAT §16;RAT §23 Abs2;RAT TP3;VwGG §61 Abs1;ZPO §64 Abs1 Z1 litf;
Rechtssatz: Auslagen für die Kopien der Schriftsätze (hier: Beschwerde und Beschwerdeergänzung) sind keine Barauslagen des zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwaltes iSd § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO. Der Aufwand für sie ist durch das ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §46;VwGG §61 Abs1;ZPO §64 Abs1 Z3;ZPO §67;
Rechtssatz: Der zur Verfahrenshilfe beigegebene Rechtsanwalt ist in der Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist durch ein Versehen seiner Kanzleiangestellten (hier: Unterbleiben eines Fristenvormerks) einem bevollmächtigten Rechtsanwalt gl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §46;VwGG §61 Abs1;ZPO §64 Abs1 Z3;ZPO §67;
Rechtssatz: Der zur Verfahrenshilfe beigegebene Rechtsanwalt ist in der Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist durch ein Versehen seiner Kanzleiangestellten (hier: Unterbleiben eines Fristenvormerks) einem bevollmächtigten Rechtsanwalt gl... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art129;VwGG §14 Abs2;VwGG §61 Abs1;ZPO §64 Abs1 Z1 litf;ZPO §72 Abs1;
Rechtssatz: Die Entscheidung über einen Antrag gemäß § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO iVm § 61 Abs 1 VwGG ist ein Akt der Rechtsprechung. Zuständig hiefür ist gemäß § 14 Abs 2 VwGG der Berichter. Dagegen bestehen aus Art 135 B-VG im Hinblick auf ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §76 Abs1;VwGG §59 Abs2;ZPO §64 Abs1 Z1 litf;
Rechtssatz: Barauslagen von S 7.-- je Kopie sind überhöht und daher nicht notwendig. Angemessen sind S 3.-- je Kopie. Schlagworte Formelle Voraussetzungen für die Zuerkennung des Aufwandersatzes
Begründungspflicht und Schriftlichkeit Stempelgebühren... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §76 Abs1;VwGG §59 Abs2;ZPO §64 Abs1 Z1 litf;
Rechtssatz: Porti für den Antrag gemäß § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO und für den Abrechnungsbrief des Rechtsanwaltes zur Verfahrenshilfe an die Rechtsanwaltskammer sind keine notwendigen Barauslagen gemäß § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO. Schlagworte Formelle Vo... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art129;VwGG §14 Abs2;VwGG §61 Abs1;ZPO §64 Abs1 Z1 litf;ZPO §72 Abs1;
Rechtssatz: Die Entscheidung über einen Antrag gemäß § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO iVm § 61 Abs 1 VwGG ist ein Akt der Rechtsprechung. Zuständig hiefür ist gemäß § 14 Abs 2 VwGG der Berichter. Dagegen bestehen aus Art 135 B-VG im Hinblick auf ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §76 Abs1;VwGG §59 Abs2;ZPO §64 Abs1 Z1 litf;
Rechtssatz: Barauslagen von S 7.-- je Kopie sind überhöht und daher nicht notwendig. Angemessen sind S 3.-- je Kopie. Schlagworte Formelle Voraussetzungen für die Zuerkennung des Aufwandersatzes
Begründungspflicht und Schriftlichkeit Stempelgebühren... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §76 Abs1;VwGG §59 Abs2;ZPO §64 Abs1 Z1 litf;
Rechtssatz: Porti für den Antrag gemäß § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO und für den Abrechnungsbrief des Rechtsanwaltes zur Verfahrenshilfe an die Rechtsanwaltskammer sind keine notwendigen Barauslagen gemäß § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO. Schlagworte Formelle Vo... mehr lesen...