Norm: ZPO §578 Abs1 ZPO §584 Abs1 ZPO § 578 heute ZPO § 578 gültig ab 01.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2006 ZPO § 578 gültig von 01.01.1898 bis 30.06.2006 ZPO § 584 heute ... mehr lesen...
Norm: ZPO §584 Abs1
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 584 Abs 1 ZPO kann das Gericht seine durch eine Schiedsvereinbarung bedingte prorogable Unzuständigkeit von Amts wegen in limine litis prüfen. Entscheidungstexte 3 Ob 127/20b Entscheidungstext OGH 20.01.2021 3 Ob 127/20b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Begründung: In Punkt 24. des zwischen den Parteien am 23. 4. 1940 abgeschlossenen und schriftlich festgehaltenen Mietvertrages ist vereinbart, dass sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrage durch das Rechtsamt der Deutschen Arbeitsfront in Berlin unanfechtbar entschieden werden. In der am 27. 9. 1952 eingebrachten Klage begehrt der Kläger von der beklagten Partei wegen Verletzung der ihr aus dem Vertrag oblegenen Verpflichtungen einen Schadenersatz. In der Klage ist auf die Schie... mehr lesen...
Norm: ZPO §583 Abs2 Z1ZPO §584 Abs1
Rechtssatz: Es bedarf eines ausdrücklichen Antrages einer der Parteien und einer Verhandlung hierüber gemäß § 584 Abs 1 ZPO, um mit einem gerichtlichen Ausspruch den Schiedsvertrag außer Kraft zu setzen. Es ist nicht zulässig, einen solchen Ausspruch nur in die
Begründung: einer über die Unzuständigkeitseinrede ergangenen Entscheidung aufzunehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...