Entscheidungen zu § 584 Abs. 1 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 2021/1/20 3Ob127/20b

Norm: ZPO §584 Abs1
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 584 Abs 1 ZPO kann das Gericht seine durch eine Schiedsvereinbarung bedingte prorogable Unzuständigkeit von Amts wegen in limine litis prüfen. Entscheidungstexte 3 Ob 127/20b Entscheidungstext OGH 20.01.2021 3 Ob 127/20b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.01.2021

TE OGH 1996/3/26 1Ob641/95

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Entscheidung | OGH | 26.03.1996

TE OGH 1953/10/21 2Ob754/53

Begründung: In Punkt 24. des zwischen den Parteien am 23. 4. 1940 abgeschlossenen und schriftlich festgehaltenen Mietvertrages ist vereinbart, dass sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrage durch das Rechtsamt der Deutschen Arbeitsfront in Berlin unanfechtbar entschieden werden. In der am 27. 9. 1952 eingebrachten Klage begehrt der Kläger von der beklagten Partei wegen Verletzung der ihr aus dem Vertrag oblegenen Verpflichtungen einen Schadenersatz. In der Klage ist auf die Schie... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.10.1953

RS OGH 1953/10/21 2Ob754/53, 1Ob641/95

Norm: ZPO §583 Abs2 Z1ZPO §584 Abs1
Rechtssatz: Es bedarf eines ausdrücklichen Antrages einer der Parteien und einer Verhandlung hierüber gemäß § 584 Abs 1 ZPO, um mit einem gerichtlichen Ausspruch den Schiedsvertrag außer Kraft zu setzen. Es ist nicht zulässig, einen solchen Ausspruch nur in die
Begründung: einer über die Unzuständigkeitseinrede ergangenen Entscheidung aufzunehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1953

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