Norm
ZPO §584 Abs1Rechtssatz
Nach dem klaren Wortlaut des § 584 Abs 1 ZPO kann das Gericht seine durch eine Schiedsvereinbarung bedingte prorogable Unzuständigkeit von Amts wegen in limine litis prüfen.Nach dem klaren Wortlaut des Paragraph 584, Absatz eins, ZPO kann das Gericht seine durch eine Schiedsvereinbarung bedingte prorogable Unzuständigkeit von Amts wegen in limine litis prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133455Im RIS seit
08.03.2021Zuletzt aktualisiert am
11.07.2025