RS OGH 2025/5/26 3Ob127/20b; 18OCg4/24y

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Veröffentlicht am 20.01.2021
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Rechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des § 584 Abs 1 ZPO kann das Gericht seine durch eine Schiedsvereinbarung bedingte prorogable Unzuständigkeit von Amts wegen in limine litis prüfen.Nach dem klaren Wortlaut des Paragraph 584, Absatz eins, ZPO kann das Gericht seine durch eine Schiedsvereinbarung bedingte prorogable Unzuständigkeit von Amts wegen in limine litis prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133455

Im RIS seit

08.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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