Norm: ZPO §57 Abs2 Z1 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Für die Bundesgerichte im Staate Ohio (US District - Courts) bestehen keine besonderen Vorschriften über die Sicherheitsleistung für Prozeßkosten. Die Bundesgerichte i... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die Gegenseitigkeit ist bezüglich der Bundesrepublik Deutschland ab 01.01.1960 gewährleistet.
Entscheidungstexte 6... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die Gegenseitigkeit ist bezüglich der Bundesrepublik Deutschland ab 01.01.1960 gewährleistet.
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Norm: ZPO §57 Abs2 Z2 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
"Hinreichendes inländisches Vermögen" : belastetes Miethaus in Wien.
Entscheidungstexte 1 Ob 355/57 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z2 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
"Hinreichendes inländisches Vermögen" : belastetes Miethaus in Wien.
Entscheidungstexte 1 Ob 355/57 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Ungarische Staatsangehörige sind von der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nach § 57 Abs 2 Z 1 ZPO befreit. Ungarische Staatsangehörige sind von der Verpflichtung... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Ungarische Staatsangehörige sind von der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nach § 57 Abs 2 Z 1 ZPO befreit. Ungarische Staatsangehörige sind von der Verpflichtung... mehr lesen...
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Rechtssatz:
Kautionspflicht eines Staatsangehörigen der Südafrikanischen Union.
Entscheidungstexte 3 Ob 110/56 Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Kautionspflicht eines Staatsangehörigen der Südafrikanischen Union.
Entscheidungstexte 3 Ob 110/56 Entsche... mehr lesen...
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Rechtssatz:
Keine Gegenseitigkeit mit Griechenland.
Entscheidungstexte 3 Ob 102/56 Entscheidungstext OGH 07.03.195... mehr lesen...
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Rechtssatz:
Keine Gegenseitigkeit mit Griechenland.
Entscheidungstexte 3 Ob 102/56 Entscheidungstext OGH 07.03.195... mehr lesen...
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Rechtssatz:
Die Gegenseitigkeit gegenüber Frankreich ist gewährleistet.
Entscheidungstexte 2 Ob 439/55 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die Gegenseitigkeit gegenüber Frankreich ist gewährleistet.
Entscheidungstexte 2 Ob 439/55 Entscheidungste... mehr lesen...
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Rechtssatz:
Wenn bei dem inländischen Liegenschaftsvermögen eines ausländischen Klägers die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung angemerkt ist, sind die Prozeßkosten dadu... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z2 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Wenn bei dem inländischen Liegenschaftsvermögen eines ausländischen Klägers die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung angemerkt ist, sind die Prozeßkosten dadu... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Prozeßkostensicherheitspflicht eines Hamburger Klägers.
Entscheidungstexte 3 Ob 186/54 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Prozeßkostensicherheitspflicht eines Hamburger Klägers.
Entscheidungstexte 3 Ob 186/54 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht trug der klagenden Partei auf Antrag der beklagten Partei auf, als Sicherheit für Prozeßkosten den Betrag von 6000 S binnen 14 Tagen zu erlegen. Das Rekursgericht wies den Antrag mit der Begründung: ab, daß auf Grund der Feststellungen des Prozeßgerichtes zwischen dem Hoheitsträger in der internationalen Zone Tangers und der Republik Österreich zwar kein Staatsvertrag bestehe, daß der Begriff der Prozeßkostensicherheit dem in Tanger geltenden Recht jedoch fremd s... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Kautionspflicht eines Klägers aus Tanger.
Entscheidungstexte 3 Ob 34/54 Entscheidungstext OGH 20.01... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Kautionspflicht eines Klägers aus Tanger.
Entscheidungstexte 3 Ob 34/54 Entscheidungstext OGH 20.01... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z2 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Wenn ein ausländischer Kläger die Befreiung von der aktorischen Kaution erreichen will, wird er vorerst dafür Sorge tragen müssen, daß seine bücherlichen Rechte, die s... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z2 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
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Wenn ein ausländischer Kläger die Befreiung von der aktorischen Kaution erreichen will, wird er vorerst dafür Sorge tragen müssen, daß seine bücherlichen Rechte, die s... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Ein argentinischer Staatsbürger, der unter seiner im Inland eingetragenen Handelsfirma als Kläger auftritt, muß Prozeßkostensicherheit leisten, da dies auch in Argenti... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Ein argentinischer Staatsbürger, der unter seiner im Inland eingetragenen Handelsfirma als Kläger auftritt, muß Prozeßkostensicherheit leisten, da dies auch in Argenti... mehr lesen...
Der Kläger ist italienischer Staatsbürger und lebt als Kaufmann in Triest. Die Beklagten haben den Antrag gestellt, daß ihm der Erlag einer aktorischen Kaution aufgetragen werde. Das Erstgericht hat den Antrag abgewiesen. Das Rekursgericht hat den erstgerichtlichen Beschluß unter Rechtskraftvorbehalt aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof hat den erstgerichtlichen Beschluß wieder hergestellt. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Kläger, der... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Italienische Staatsbürger sind im Inlande von der Bestellung einer Prozeßkostensicherheit befreit (siehe aber Hoyer - Chlanda, Rechtshilfeerlaß; Manz 1952, S 180, Anme... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Italienische Staatsbürger sind im Inlande von der Bestellung einer Prozeßkostensicherheit befreit (siehe aber Hoyer - Chlanda, Rechtshilfeerlaß; Manz 1952, S 180, Anme... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z2 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Das Deutsche Reich ist als Kläger von der Bestellung einer Prozeßkostensicherheit befreit, da es hinreichendes inländisches Liegenschaftsvermögen besitzt.
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Rechtssatz:
Das Deutsche Reich ist als Kläger von der Bestellung einer Prozeßkostensicherheit befreit, da es hinreichendes inländisches Liegenschaftsvermögen besitzt.
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Norm: ZPO §57 Abs2 Z1 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die Befreiung von der Kautionspflicht setzt materielle, nicht bloß formelle Gegenseitigkeit voraus.
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