RS OGH 1955/2/9 2Ob82/55, 5Ob568/82

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Veröffentlicht am 09.02.1955
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Norm

ZPO §57 Abs2 Z2

Rechtssatz

Wenn bei dem inländischen Liegenschaftsvermögen eines ausländischen Klägers die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung angemerkt ist, sind die Prozeßkosten dadurch nicht gesichert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0036424

Dokumentnummer

JJR_19550209_OGH0002_0020OB00082_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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