Norm: EO §7 Abs3 EcZPO §192 Abs2 BIZPO §546 Abs1
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 7 Abs 3 EO richtet sich die Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Unterbrechungsbeschluss wegen einer anhängigen Nichtigkeitsklage nicht nach § 546 Abs 1 ZPO, sondern ausschließlich nach § 192 Abs 2 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 109/01p Entscheidungstext OGH 29.05.2001 1 Ob 109/01p ... mehr lesen...
Norm: ZPO §546 Abs1
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung des § 546 Abs 1 ZPO schließt nach Wortlaut und Sinn jedes Rechtsmittel gegen den Beschluß, durch welchen über einen gemäß den §§ 544 und 545 ZPO gestellten Antrag entschieden wird, aus, gleichgültig, ob die eingebrachte Wiederaufnahmsklage zur Anberaumung einer Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung geeignet erscheint oder mangels solcher Eignung die Zurückweisung der Wiederaufnahmskla... mehr lesen...