Norm: ZPO §544 Abs2ZPO §545 Abs1
Rechtssatz: Während der Dauer einer gemäß § 545 Abs 1 ZPO erfolgten Unterbrechung des Revisionsverfahrens ist über das vorgelegte Rechtsmittel nicht zu entscheiden, und sind die Akten dem Erstgericht zurückzustellen. Entscheidungstexte 4 Ob 2014/96x Entscheidungstext OGH 26.03.1996 4 Ob 2014/96x 7 Ob 91/19m ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 20.Dezember 1941 geborene Klägerin und der am 16. Oktober 1944 geborene Beklagte haben am 3.August 1968 miteinander die beiderseits erste Ehe geschlossen, welcher der am 13.August 1969 geborene Günther und der am 27.Jänner 1972 geborene Frank entstammen. Mit der am 10.Oktober 1985 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten gemäß § 49 EheG. Sie brachte im wesentlichen vor, daß s... mehr lesen...
Norm: ZPO §544 Abs2
Rechtssatz: Zur Unterbrechung des Berufungsverfahrens auf Grund einer Wiederaufnahmsklage ist ausschließlich das Gericht, bei dem die Wiederaufnahmsklage eingebracht wurde, zuständig. Entscheidungstexte 6 Ob 207/67 Entscheidungstext OGH 31.08.1967 6 Ob 207/67 Veröff: SZ 40/111 1 Ob 38/72 Entscheidungstext O... mehr lesen...