Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Tatsachen und Beweismittel, auf die sich die Wiederaufnahme nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO stützt, müssen geeignet sein, eine günstigere Entscheidung über den Gegenstand des Vorprozesses herbeizuführen. Schon die Möglichkeit eines günstigeren Ergebnisses genügt, wobei es ausreicht, dass die neuen Tatsachen und Beweismittel geeignet sind, eine wesentliche Änderung der Beweiswürdigung herbeizuführen (8 ObA 18/05p; Kodek in Rech... mehr lesen...
Begründung: Der Wiederaufnahmskläger (im Folgenden auch kurz Kläger genannt) und der Wiederaufnahmsbeklagte (in der Folge auch nur als Beklagter bezeichnet) sind Eigentümer benachbarter Liegenschaften. Mit der zu 2 Cg 198/01x des Landesgerichtes Wels erhobenen Klage begehrte der Kläger die urteilsmäßige Feststellung, dass sich der Beklagte die Dienstbarkeit des Fahrens im Winter über einen in der Natur ersichtlichen Feldweg über seine Grundstücke nicht anmaßen dürfe sowie die Verpfl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner am 29. 5. 2002 beim Erstgericht eingebrachten Klage die Wiederaufnahme des Verfahrens, in dem er mit Versäumungsurteil vom 24. 4. 2001 zur Zahlung von ATS 62.902,29 sA an den Wiederaufnahmebeklagten verurteilt worden war. Dabei stützte er sich ausschließlich auf den Wiederaufnahmsgrund des § 530 Abs 1 Z 4 ZPO und brachte dazu vor, das Kostenverzeichnis sei vom nunmehrigen Wiederaufnahmebeklagten nachträglich angefertigt und vom Richter nac... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Aus dem klaren Wortlaut des § 539 Abs 2 erster Satz ZPO folgt, dass die Wiederaufnahmsklage nach Bekanntgabe der Ergebnisse des strafgerichtlichen Verfahrens ohne weiteres zurückzuweisen ist, wenn es wegen mangelnden Tatbestandes oder wegen Mangels an Beweisen nicht zur Verurteilung kommt. Diese Auslegung entspricht der ständigen Rsp des OGH (RIS-Justiz RS0044634; RS0044638; RS0044528) und der Lehre (Fasching Kommentar IV A... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 1 Cg 125/94v des Landesgerichtes Ried im Innkreis wurde der Kläger rechtskräftig schuldig erkannt, der beklagten Partei verschiedene von Heinz R***** unter Eigentumsvorbehalt gekaufte und weiterverkaufte Waren wie Küchengeräte, Kücheneinrichtung und Geschirr herauszugeben und ein Benützungsentgelt zu zahlen. Für die Urteilsbegründung war wesentlich die Aussage des Zeugen Heinz R*****, daß er den Kläger als Käufer darauf hingewiesen habe, daß die Geräte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z4 F4ZPO §538 Abs1ZPO §539 Abs1
Rechtssatz: Die Unterbrechung des Wiederaufnahmsverfahrens nach § 530 Abs 1 Z 4 ZPO, § 539 Abs 1 ZPO hat nur dann stattzufinden, wenn der Wiederaufnahmskläger seinen Vorwurf gegen den oder die Richter des Hauptverfahrens mit ausreichender Deutlichkeit konkretisiert hat, somit gerade kein Fall des § 538 ZPO vorliegt, sondern - wäre ein anderer Wiederaufnahmsgrund geltend gemacht worden - eine T... mehr lesen...
Norm: ZPO §539 Abs1
Rechtssatz: Die Anwendung dieser Gesetzesstelle setzt voraus, daß in der Wiederaufnahmsklage ein Tatbestand behauptet wird, der eine strafbare Handlung darstellt und aus dem das Begehren auf Wiederaufnahme abgeleitet wird; es muß aber nicht ziffernmäßig einer der Wiederaufnahmsgründe des § 530 Abs 1 Z 1 bis 4 ZPO geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 5 Ob 3/61 ... mehr lesen...
Im Vorprozeß (1 Cr 409/51 des Arbeitsgerichtes Graz) hat die klagende Partei Kündigung und Urlaubsentschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung begehrt. Das Erstgericht hat ihr mit Urteil vom 23. Mai 1952, 1 Cr 409/51-14, einen Teilbetrag von 1470.52 S zugesprochen. Das Berufungsgericht wies mit Entscheidung vom 3. Dezember 1952, 2 Cg 68/52-25, das gesamte Begehren ab. Es hielt die Entlassung für gerechtfertigt, weil die Klägerin drei Zehntelliter Himbeersaft ihrem Dienstgeber ent... mehr lesen...