Entscheidungsgründe: Die Beklagten erwarben 1988 bzw 1987 Hausanteilsscheine einer Immobilienbeteiligungsgesellschaft um 206.000 S bzw 412.000 S und finanzierten diese Anlagegeschäfte mit Krediten der klagenden Partei von 225.000 S bzw 450.000 S. In Vorprozessen, die seit dem 1. März 1993 zur gemeinsamen Verhandlung verbunden waren, deren Verbindung jedoch vor der Urteilsfällung wieder aufgehoben wurde, begehrten die nunmehrigen Beklagten als Kläger hilfsweise unter anderem d... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Favoriten vom 28. 3. 1996, 9 C 2157/94v-33, war der Wiederaufnahmskläger zur Zahlung von S 100.000 sA an die Wiederaufnahmsbeklagte verpflichtet worden. Nach den Urteilsfeststellungen hatte er sich verpflichtet, Rückzahlungen für Darlehen zu übernehmen, die die nunmehrige Beklagte zur Finanzierung von Erwerb und Umbau eines Lokals zu seinen Gunsten aufgenommen hatte. Mit seiner am 11.12.1997 eingelangten Wiederaufna... mehr lesen...
Begründung: Im Sommer 1994 fand im Hotel der klagenden Partei ein Seminar eines näher bezeichneten Unternehmens statt, an dem als Hotelgäste und Mitarbeiter des Unternehmens der Beklagte und andere Mitarbeiter, darunter Theo H***** und Stefan V*****, teilnahmen. Eines späten Abends wollten einige Mitarbeiter nach einer Feier noch in dem - zu diesem Zeitpunkt mit einer Rollabdeckung aus Plastiklamellen (Plane) zugedeckten - im Freien liegenden Swimmingpool (Pool) baden. Die Plane w... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Verstoß gegen das Neuerungsverbot stellt keinen Revisionsgrund dar (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 6 zu § 482 mwN). Die in der Revision als gegenteilig zitierte Entscheidung EvBl 1968/425 betrifft die Berücksichtigung von Neuerungen durch das Rekursgericht, die Entscheidungen SZ 27/65 und EvBl 1969/344 betreffen Rekurse gegen Aufhebungsbeschlüsse, die unter Verletzung des Neuerungsverbotes gefaßt wurden. Ein Verst... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den in der Berufung geltend gemachten Einwand, das erstinstanzliche Verfahren sei wegen des Unterbleibens der Beiziehung eines "weiteren" Sachverständigen mangelhaft geblieben, nicht nur mit dem Fehlen eines darauf gerichteten Antrages, sondern auch damit begründet, daß ein solcher Antrag - wäre er tatsächlich gestellt worden - im Hinblick auf die Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und Voll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 22.5.1996 zur Post gegebenen und am 24.5.1996 beim Erstgericht eingelangten Klage aus einem Kreditvertrag begehrt die klagende Partei von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung von S 130.668 samt Zinsen. Bei beiden Beklagten wird das Geburtsdatum angegeben, welches bei der Zweitbeklagten der 23.5.1977 ist. Die klagende Partei brachte in der Klage vor, den Beklagten einen Kredit gewährt und zugezählt zu haben. Die Beklagten hätten jedoc... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §73 Abs1 Z6AußStrG 2005 §73 Abs3 ZPO §530 Abs2 ZPO §536 Z3 ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ZPO § 536 heute ZPO § 536 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erlitt bei einem Haushaltsunfall am 15.9.1988 einen Bruch der linken Speiche. Sie wurde in einem Krankenhaus, dessen Trägerin die Beklagte ist, ärztlich versorgt. Nach Anlegung eines Gipses traten Komplikationen auf. Die Klägerin mußte operiert werden. Wegen eines eingetretenen Nervenschadens ist ihre linke Hand in der Gebrauchsfähigkeit stark eingeschränkt. Die Klägerin begehrte mit ihrer zu 8 Cg 279/91 des Landesgerichtes Linz (nunmehr 8 Cg ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §73 Abs1 Z6AußStrG 2005 §73 Abs3 ZPO §530 Abs2 ZPO §536 Z3 ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ZPO § 536 heute ZPO § 536 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat mit drei getrennten Beschlüssen einen Rechtsanwalt zum Verfahrenssachwalter nach § 238 Abs 1 AußStrG und zum einstweiligen Sachwalter der Betroffenen für dringende Angelegenheiten zur Vertretung im Verfahren AZ 13 Nc 28/95 des Bezirksgerichts Linz sowie einen medizinischen Sachverständigen zur Klärung der Frage bestellt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Betroffene aus medizinischer Si... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 17 Cg 237/88, 78/89 des Landesgerichtes für ZRS Graz wurde mit Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 26.6.1991, 1 Ob 17, 18/91, ua festgestellt, daß der Beklagte Eigentümer jenes Teils des Grundstücks 169/1 Grundbuch G***** sei, der zwischen dem Weg 684/3 laut Mappe und dem Zufahrtsweg zum Anwesen K***** in der Natur liege, so wie diese Fläche in der Katasterkopie des Dipl.Ing.Dieter I***** vom 4.6.1987 mit violetter Farbe eingezeichnet sei. Mit ihre... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Ansicht des Rekursgerichtes, daß das Fehlen jeglichen Vorbringens zum mangelnden Verschulden an der Geltendmachung neuer Tatsachen oder Beweismittel im wiederaufzunehmenden Prozeß bei einem Wiederaufnahmsgrund nach § 530 Abs.1 Z 7 ZPO schon im Vorprüfungsverfahren über die Wiederaufnahmsklage wahrzunehmen sei und zur Zurückweisung der Klage führen müsse, ist durch die jüngere oberstgerichtliche Rechtsprechung g... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsanwalt Dr.Viktor Franz P***** starb am 21.2.1982. Sein Nachlaß wurde seinem Sohn und der nunmehrigen Klägerin je zur Hälfte eingeantwortet. In einem mit 4.6.1976 und 1.10.1977 datierten, eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament hinterließ Dr.Viktor Franz P***** der nunmehrigen Beklagten zu Lasten des Erbteiles der nunmehrigen Klägerin ein Geldlegat. Im Verfahren 28 Cg ***** des Landesgerichtes für ZRS Wien begehrte die nunmehrige Beklagte,... mehr lesen...
Begründung: Mit Zwischenurteil vom 5.1.1994 (8 C 371/90w-29 des Bezirksgerichtes Döbling; Schluß der mündlichen Verhandlung am 28.10.1993) wurde festgestellt, daß die klagende Partei als Vermieterin gegenüber der beklagten Partei als Mieter nicht berechtigt ist, den Hauptmietzins nach § 12 Abs 3 MRG anzuheben, weil seitens der beklagten Partei eine Übernahme der Hauptmietrechte nicht im Wege der Unternehmensveräußerung sondern auf Grund eines der Vormieterin eingeräumten Weit... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren zu 25 Cg 95/93m des Erstgerichtes begehrt der Kläger von der Beklagten die Zahlung eines Schmerzengeldes von S 900.000,-- und die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle weiteren Schäden aus dem Narkosezwischenfall vom 19.8.1988. Er brachte vor, die Beklagte habe am 19.8.1988 als verantwortliche Anästhesistin Fehler begangen, die zu einer dauernden und schweren Beeinträchtigung geführt hätten. Die Beklagte wendete ein, aus Anlaß der Narkose a... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof vertrat in der in dieser Sache im ersten Rechtsgang ergangenen Entscheidung vom 16.9.1993, 8 Ob 585/93, die Rechtsansicht, daß die Wiederaufnahme des Verfahrens über den einstweiligen Unterhalt grundsätzlich zulässig ist. Ausgehend von dieser ihm überbundenen Rechtsansicht hob das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichts, mit dem dieses den Wiederaufnahmsantrag abgewiesen hatte, auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlu... mehr lesen...
Begründung: Der am 16.November 1974 geborene - somit am 16.November 1993 volljährig gewordene - Kläger ist als ae. Sohn und rechtskräftig eingeantworteter gesetzlicher Alleinerbe Gesamtrechtnachfolger, die Beklagte die ehemalige Lebensgefährtin des am 20.August 1990 verstorbenen Anton D***** (im folgenden Erblasser). Im Verfahren AZ 13 Cg 20/92 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz (im folgenden Vorverfahren) begehrte die nunmehrige Beklagte vom nunmehrigen Wiederauf... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhielt den Adoptivvater des im Zuge des Unterhaltsbemessungsverfahrens volljährig gewordenen Unterhaltsberechtigten für die Zeit vom 1.10.1991 bis 28.2.1994 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 10.000, insgesamt daher S 290.000, und abzüglich erbrachter Naturalleistungen von S 66.178 somit zur Zahlung eines Betrags von S 223.822 sowie ab 1.3.1994 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 10.000 abzüglich näher bezeichneter Naturalleistungen und w... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Wiederaufnahmskläger ist dafür behauptungs- und beweispflichtig, daß ihn kein Verschulden am verspäteten Auffinden des neuen Beweismittels trifft (vgl MGA ZPO14 § 530/99, zuletzt 9 Ob A 236/91, 1 Ob 512/92 und 3 Ob 15/92). Die Behauptungen der Wiederaufnahmskläger beschränken sich darauf, daß sie kein Verschulden treffe, weil das Telefax vom 3.3.1989 nicht dort, wo es hingehörte, aufgefunden wurde, sondern an e... mehr lesen...
Begründung: Im (Haupt)Verfahren AZ C 605/91s des Erstgerichtes wurde mit Urteil vom 16.Dezember 1991 das Begehren des Klägers gegenüber der Beklagten auf Zahlung (eines Benützungsentgelts) von 15.992,22 S sA, auf Herausgabe verschiedener Möbel, in eventu auf Zahlung von 55.992,22 S, abgewiesen, weil keine Feststellungen darüber getroffen werden konnten, von wem die Möbel tatsächlich bezahlt wurden. Das Kreisgericht Ried im Innkreis als Berufungsgericht änderte mit seinem Urtei... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin des Hauses in Wien 7., N*****gasse *****. Der beklagte Verein ist Mieter der dort befindlichen Räumlichkeiten top. II im Hochparterre (an anderer Stelle auch: Erdgeschoß oder Halbstock) im Ausmaß von rund 95 m2 und top. IV/4 a im 2. Stock im Ausmaß von rund 200 m2. Diese Räumlichkeiten sind baubehördlich als Geschäftsräumlichkeiten gewidmet. Der beklagte Verein betrieb in diesen Objekten ein Bethaus, eine Koranschule sowie eine Kan... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 16. Februar 1989 überreichten Wiederaufnahmsklage die Beseitigung des im erstgerichtlichen Verfahren 7 C 1160/88z (des Beklagten gegen ihn wegen Räumung eines Einfamilienhauses und Zahlung von Mietzins in Höhe von S 49.000,-- sA) über das Zahlungsbegehren ergangenen Teilurteils vom 15. September 1988. Er habe anlässlich einer Akteneinsicht beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern Wien am 13. Februar 1989 (näher dargestellte) Tatsache... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsbeklagte (Klägerin im Hauptprozeß) war bei der Wiederaufnahmsklägerin (Beklagte im Hauptprozeß) über 37 Jahre als Angestellte beschäftigt. Seit November 1974 war sie selbständig vertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Mitgeschäftsführer war C***** H*****. Die Wiederaufnahmsbeklagte wurde am 8. November 1989 entlassen. Sie begehrte mit der Behauptung, zu Unrecht entlassen worden zu sein, im Verfahren 31 Cga 85/90 des Landesgerichtes Klagenfurt als Ar... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte auf Grund eines Vollstreckungsbescheides eines Amtsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland die Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung von 72.064,56 DM sA. Sie legte dem Exekutionsantrag folgende Urkunden bei: 1. eine mit dem amtlichen Siegel versehene Ausfertigung eines Vollstreckungsbescheides vom 11. 7. 1983, ergangen zum Mahnbescheid vom 14. 6. 1983 über 70.116,56 DM samt 11 % Zinsen seit 22. 7. 1982 und 1.948 DM Kos... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte auf Grund eines Vollstreckungsbescheides eines Amtsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland die Bewilligung der Gehaltsexekution nach § 294 EO zur Hereinbringung von 72.064,56 DM samt Anhang. Sie legte dem Exekutionsantrag folgende Urkunden bei: Die betreibende Partei beantragte auf Grund eines Vollstreckungsbescheides eines Amtsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland die Bewilligung der Gehaltsexekution nach Paragraph 294, EO zur ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte auf Grund eines Vollstreckungsbescheides eines Amtsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland die Bewilligung der Exekution nach § 294 a EO zur Hereinbringung von 72.064,56 DM samt Anhang. Sie legte dem Exekutionsantrag folgende Urkunden bei: Die betreibende Partei beantragte auf Grund eines Vollstreckungsbescheides eines Amtsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland die Bewilligung der Exekution nach Paragraph 294, a EO zur Hereinbrin... mehr lesen...
Begründung: Mit Aufkündigung 6 K 29/85 des Erstgerichtes kündigte die erstbeklagte Partei der Klägerin die von ihr in Wien 21., Theodor Körner-Gasse 9, gemietete Liegenschaft im Ausmaß von ca. 488 m2 gemäß § 30 Abs 2 Z 15 MRG zum 31. Dezember 1985 auf. Die Klägerin wendete u.a. ein, die Errichtung eines neuen Baues sei nicht sichergestellt. Dies würde in der Folge dahin ausgeführt, daß die Finanzierung nicht nachgewiesen sei. Zum Beweise dafür beantragte die Klägerin die Beisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Inhaltliche Mängel eines Schriftsatzes iS sachlich unrichtiger oder unschlüssiger Ausführungen sind nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes auch seit der ZVNov 1983 nicht verbesserungsfähig (EvBl 1985/153; RdW 1987, 54 ua; so auch Petrasch, Die Zivilverfahrensnovelle 1983 in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ÖJZ 1985, 260 und 299 f). Dies gilt insbesondere für nicht gesetzgemäß ausgeführt... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Wie der Oberste Gerichtshof bereits ausgesprochen hat, sind inhaltliche Mängel eines Schriftsatzes im Sinne mangelnder Schlüssigkeit auch nach §§ 84, 474 Abs.2, § 495 ZPO idF der ZVN 1983 nicht verbesserungsfähig; die weitergehende Ansicht Konecnys (Zur Erweiterung der Verbesserungsvorschriften, JBl.1984, 13) ist dabei ausdrücklich abgelehnt worden (EvBl.1985/153; im gleichen Sinn auch RdW 1987, 54). Diese
Gründe: treff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Beklagten und des Hans E*** wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Neunkirchen vom 26. Februar 1987, Sch 11/87-2, gemäß § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Im Scheidungsvergleich gemäß § 55 a Abs 2 EheG ist (im Punkt 4.) festgehalten, daß beide Ehegatten Schuldner zur ungeteilten Hand aus einem von der klagenden Partei gewährten Darlehen sind; eine Vereinbarung, wer im Innenverhältnis zur Zahlung dieser Kreditverbindlichkeit verpflichtet sei,... mehr lesen...