Norm: ZPO §526 Abs2 EZPO §527 Abs2 B1ZPO §527 Abs2 B2ZPO §528 Abs1 KMRG §37 Abs3 Z16MRG §27 Abs3 Z18
Rechtssatz: Ein rekursgerichtlicher Aufhebungsbeschluss, in dem die Zulässigkeit des Rekurses an den Obersten Gerichtshof ausgesprochen wurde, ist nur anfechtbar, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwickl... mehr lesen...