Begründung: Das Berufungsgericht hat in (teilweiser) Stattgebung der Berufungen beider Streitteile mit Teilurteil das Begehren des Klägers (Anleger), die Beklagte (Anlageberaterin) sei schuldig, dem Kläger 6.897 EUR Zug um Zug gegen Rückgabe von 313 Stück M*****-Zertifikaten sowie weitere 340,13 EUR samt 4 % Zinsen seit 21. 8. 2008 zu bezahlen, abgewiesen. Im Umfang der weiter begehrten Verpflichtung der Beklagten zur Leistung von 13.794,01 EUR Zug um Zug gegen Rückgabe von 626 Stüc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Beatrix P*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei B***** Privatstiftung, *****, vertreten durch Dr. Martin Schober, Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, wegen Teilung (Streitwert 400.718... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl.-Ing. M***** U*****, vertreten durch Sauerzopf und Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei V***** AG, *****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Feststellung, üb... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 1. 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 12. 9. 1986 im Einvernehmen gemäß § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Mann, der Frau für die Zeit vom 1. 1. 1987 bis 31. 12. 1992 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.000 ATS zu bezahlen. Im Übrigen verzichteten die Antragsteller „und zwar die Erstantragstellerin ab 1. Jänner 1993, der Zweitantragsteller ab Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung auf jedweden Unterhalt, auch fü... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Landwirte kauften von der Klägerin einen Mähdrescher New Holland CX 860 samt Zubehör. Dem Kaufvertrag lagen die Lieferbedingungen des Maschinenhandels zugrunde, die auszugsweise wie folgt lauten: „Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Mängelrügen oder sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenforderungen sowie die Aufrechnung von solchen ist ausgeschlossen." Mit der am 8. 11. 2004 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Zahlung des restlichen Kaufprei... mehr lesen...
Begründung: Am 19.11.1983 schloß die Klägerin mit der Beklagten einen Mietvertrag über einen Raum im Haus ***** S*****, C*****gasse 5, im Ausmaß von ca. 20 m2. Mit Vertrag vom 8.11.1984 wurde das Bestandobjekt um einen weiteren Raum innerhalb des Hauses der Beklagten sowie um einen Abstellraum ("Verschlag") erweitert. Mit der am 5.6.1989 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 250.000,- samt Zinsen. Sie bracht... mehr lesen...
Norm: ZPO §510 Abs3ZPO §519 Abs2 FZPO §528a
Rechtssatz: Die Regelung des letzten Satzes des § 510 Abs 3 ZPO gilt kraft Größenschlusses auch für die Zurückweisung eines von der zweiten Instanz wegen einer - in Wahrheit nicht vorliegenden - erheblichen Rechtsfrage zugelassenen Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss im Berufungsverfahren nach § 519 Abs 2 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 637/90 ... mehr lesen...
Begründung: Ad 1.): Der beklagte Rechtsanwalt ist am 25. August 1990 verstorben, sodaß die Parteibezeichnung entsprechend zu berichtigen ist. Rechtliche Beurteilung Ad 2.): Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gleiches gilt kraft Größenschlusses auch für die Zurückweisung eines von der zwe... mehr lesen...