Norm: AußStrG 2005 §63 Abs4ZPO §502 Abs1 HIV1ZPO §502 Abs1 LZPO §508 Abs1ZPO §508 Abs4
Rechtssatz: Der im § 508 Abs 4 ZPO (idF der WGN 1997 BGBl I 1997/140) normierte Rechtsmittelausschluss betrifft nur Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz, mit denen das Berufungsgericht die Argumente des Antragstellers, es lägen doch erhebliche Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO vor, prüft, sie aber nicht für stichhältig hält und deshalb den Ant... mehr lesen...