Begründung: Die Betreibende beantragte wider die Verpflichtete, den zwischen ihnen ergangenen Schiedsspruch des ICC International Court of Arbitration (ICC) vom 8. Mai 2008, in der Fassung des Nachtrags vom 29. Juni 2008 zum Schiedsspruch vom 8. Mai 2008, GZ 14604/JB/JEM, und das Urteil der Cour d'Appel de Paris vom 10. September 2009, GZ 08/1157, für Österreich für vollstreckbar zu erklären; zugleich begehrte die Betreibende zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 254.... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 4. November 2010 (ON 108) enthob das Erstgericht die mit der Gutachtenserstattung über den den Klägern entgangenen Gewinn betraute Sachverständige mit der
Begründung: , bei objektiver Betrachtungsweise sei die Befundaufnahme im Beisein nur der Beklagten und ihres Vertreters geeignet, die Unbefangenheit der Sachverständigen in Zweifel zu ziehen. Das Rekursgericht wies den von den Beklagten gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs mit der
Begründung: zurück, ... mehr lesen...
Begründung: 1. Das Erstgericht schob das gegen die Verpflichtete geführte Räumungsexekutionsverfahren mit Beschluss vom 20. Mai 2010 (ON 264) bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die von der Einschreiterin als Klägerin gegen die betreibende Partei als Beklagte eingebrachte Exszindierungsklage (AZ 212 C 611/07t des Erstgerichts) weiterhin gegen Erlag einer ergänzenden Sicherheitsleistung in der Höhe von 48.000 EUR innerhalb von 14 Tagen auf, wobei es aussprach, dass bei nicht fr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***** GesmbH, *****, vertreten durch Dr. Horst Lumper, Rechtsanwalt in Bregenz, gegen die beklagte Partei „A*****“ ***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Christian Hopp, Rechtsanwa... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht ließ über Zulassungsvorstellung des Vaters dessen ordentlichen Revisionsrekurs gegen den Beschluss des Erstgerichts, womit der Unterhaltsbeitrag erhöht wurde, nachträglich mit folgender wesentlicher
Begründung: zu: Es fehle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu dem einem zu Kindesunterhalt Verpflichteten gebührenden Alleinerzieherabsetzbetrag und zum Zusammentreffen eines Alleinerzieher- und eines Unterhaltsabsetzbetrags für ein haushaltszugehöri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. I*****Aktiengesellschaft, 2. T*****, vertreten durch Gheneff - Rami - Sommer Rechtsanwälte KEG in Wien,... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der Beklagten, der im Haushalt ihrer Mutter lebenden Tochter des Klägers, wider diesen zur Hereinbringung rückständigen und laufenden Unterhalts die Forderungsexekution bewilligt. Mit seiner Oppositionsklage begehrt er, den betriebenen Anspruch für erloschen zu erklären. Dieses Begehren stützte er auf die - zumindest fiktive - Selbsterhaltungsfähigkeit der Beklagten, da diese die Ausbildung zur Kindergärtnerin mit Matura abgeschlossen habe. In der F... mehr lesen...
Begründung: Mit Punkt 3 seines Beschlusses vom 7. Februar 2008 (ON 113) bestimmte das Erstgericht die Belohnung des im Verlassenschaftsverfahren bestellten Verlassenschaftskurators und trug der Erbengemeinschaft zur ungeteilten Hand deren Bezahlung auf. Den dagegen erhobenen Rekurs der Miterbin (ON 120) wies das Rekursgericht wegen Verspätung zurück und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei (ON 128). Dagegen erhob die Miterbin einen „außerordentlichen" Rev... mehr lesen...
Norm: ZPO §508AußStrG §62AußStrG §63
Rechtssatz: Weist das Rekursgericht im Außerstreitverfahren eine Zulassungsvorstellung samt Revisionsrekurs mit der
Begründung: zurück, dass seine Entscheidung im Zwischenverfahren nach § 63 AußStrG wegen Unanwendbarkeit dieses Zwischenverfahrens nicht anfechtbar sei, ist dieser Beschluss bekämpfbar. Entscheidungstexte 3 Ob 34/09k Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ZPO §508ZPO §528 Abs2 Z1aEO §78EO §402 Abs4
Rechtssatz: Der Antrag auf nachträgliche Zulassung des ordentlichen Revisionsrekurses, der mit der Ausführung des ordentlichen Revisionsrekurses zu verbinden ist, muss hinreichend erkennen lassen, warum der ordentliche Revisionsrekurs - entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts - für zulässig erachtet wird. Im Hinblick auf §§ 78, 402 Abs 4 EO gilt dies auch für das Provisorialverfahren. ... mehr lesen...
Norm: AHG §2 Abs2ZPO §508
Rechtssatz: Auch der Antrag auf Zulassung der ordentlichen Revision nach einem Ausspruch des Berufungsgerichts, dass eine solche unzulässig sei, ist ein "Rechtsmittel" im Sinn des § 2 Abs 2 AHG, auch wenn das Berufungsgericht selbst den Antrag unanfechtbar zurückweisen kann. Entscheidungstexte 1 Ob 298/03k Entscheidungstext OGH 23.11.2004 1 Ob 298/03k Ver... mehr lesen...