Begründung: Die Beklagte beauftragte die K***** & Partner KEG im Juni 1997 mit der Errichtung eines Hauses, die wiederum ihrerseits im August 1997 beim Kläger im eigenen Namen die Herstellung und Lieferung von Fenstern für das Bauvorhaben der Beklagten bestellte. Nachdem der Kläger die Fenster geliefert und auftragsgemäß Rechnung vom 30. 9. 1997 über S 91.463,96 an die K***** & Partner KEG gelegt hatte, ersuchte Letztere den Kläger, Rechnung direkt an die Beklagte zu l... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 5.4.1995 wurde der Beklagte unter anderem wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB, des Verbrechens de rteils vollendeten, teils versuchten gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter 18 Jahren nach den §§ 209, 15 StGB und des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach den §§ 212 Abs 1, 15 StGB verurteilt, w... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger betreiben das freie Gewerbe der "Erbensuche"; dh sie sind im Rahmen eines in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebenen "Büro für Genealogie" mit Sitz in W***** hauptberuflich - sie sind im Register der Wirtschaftskammer Wien eingetragen - bestrebt, auf Grund allgemein zugänglicher Daten hinsichtlich erblos erklärter, gemäß § 130 AußStrG dem Fiskus zu übergebenden Verlassenschaften erbberechtigte Personen ausfindig zu machen. Haben die Kläger e... mehr lesen...
Begründung: Der am Flughafen Wien eingesetzte Kläger übt die Tätigkeit eines "Screeners" - eine Bildschirm-Kontrolltätigkeit bei der Durchleuchtung des Gepäcks auf verdächtige Gegenstände - aus. Beim Eintritt in das Unternehmen der Beklagten absolvierte er einen achttägigen Basiskurs ohne Abschlussprüfung, in dem er über sämtliche bei einem Flug zu beachtenden Sicherheitsvorkehrungen unterrichtet wurde. Danach war er 3-4 Wochen unter der Anleitung eines geschulten Screeners tä... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten ab 2. 2. 1998 auf Grund eines Inserates, worin sie einen "Mitarbeiter mit PC-Kenntnissen für Operatortätigkeit" gesucht hatte, beschäftigt; er wurde von der Beklagten als Arbeiter eingestuft. Der Kläger war mit Eingabearbeiten am PC, dem Versand von Computerausdrucken, der Kontrolle von Bestelllisten und Meldungen von etwa 100 Filialen, der Bildung von Gesamtsummen aus den Kassen-PC's der Filialen, den Eintragungen in Formulare, der... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Beklagte) war bei der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Klägerin) bis 1. 4. 1999 als Geschäftsführer angestellt. Im Punkt VIII seines Geschäftsführerdienstvertrages befand sich folgende Regelung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Beklagte) war bei der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Klägerin) bis 1. 4. 1999 als Geschäftsführer a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zum Rekurs gegen den berufungsgerichtlichen Berichtigungsbeschluss: Mit diesem Beschluss hat das Berufungsgericht über Auftrag des Obersten Gerichtshofes das Berufungsurteil vom 19. 5. 1999, das keinen Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision nach § 46 Abs 1 ASGG enthielt, durch Beisetzung des Ausspruchs, dass die Revision nicht zulässig sei, berichtigt. Mit diesem Beschluss hat das Berufungsgericht ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mieter der Wohnung top Nr 15 im Haus ***** W*****, R*****weg *****. Vermieter und Hauseigentümer ist die W***** Gen.m.b.H., die das Haus von der W***** GesellschaftmbH als Generalunternehmer errichten ließ. Diese wurde später mit der beklagten Gesellschaft fusioniert, die alle Rechte und Pflichten des Generalunternehmers übernahm. Die Installation der Heizungsrohre war von der Nebenintervenientin als Subunternehmer des Generalunternehmers durchgeführ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten als Fliesenleger beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis zwischen den Streitteilen ist der Kollektivvertrag für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe anzuwenden. Der Kläger verrichtete im Zeitraum vom Juli 1997 bis Oktober 1997 im Akkord an diversen Baustellen Schlütterarbeiten im Umfang von 147,68 lfm und Silikonarbeiten im Umfang von 1.577,34 lfm. Bei den dauerelastischen Dehnfugen (Silikonarbeiten) wurden keine Voranstriche... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte als Liegenschaftseigentümerin mit der Behauptung, daß die beklagte Partei in den Kellerräumlichkeiten verschiedene in der Klage bezeichnete Gegenstände titellos und widerrechtlich abgestellt habe, die Entfernung dieser Gegenstände und die geräumte Übergabe der Kellerräumlichkeiten. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und brachte unter anderem vor, als Mitmieter einer Wohnung in diesem Hause auch Mieter der Kellerräumlich... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist der zugunsten der klägerischen Bank per 26. 7. 1995 festgestellte offene Saldo am Girokonto der beklagten Partei mit der Nr. 0155-008998. Die klagende Partei begehrte mit ihrer Klage die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung des Rückstandssaldos in Höhe von S 92.608,95 samt 18,5 % Zinsen seit 25. 7. 1995. Über dieses Konto waren die Geschäfte der beklagten Partei mit der Nebenintervenientin betreffend die Lieferung von Beschnei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten, die sein Dienstverhältnis altersbedingt gekündigt habe, die Zahlung einer Abfertigung von S 627.804 brutto sA. Die beklagte Partei beantragte, das Klagebegehren abzuweisen. Sie wendete ein, daß im mit dem Kläger abgeschlossenen Sondervertrag die Anwendung des § 35 VBG ausgeschlossen worden sei, sodaß dem Kläger keine Abfertigung zustehe. Der Sondervertrag sei in Wahrheit als freier Dienstvertrag zu qualifizieren. Die beklagt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 46 Abs 1 ASGG ist die Revision - da keiner der Fälle des § 46 Abs 3 ASGG vorliegt - nur zulässig, wenn die Entscheidung von einer in der dort bezeichneten Weise qualifizierten Rechtsfrage abhängt. Gemäß Paragraph 46, Absatz eins, ASGG ist die Revision - da keiner der Fälle des Paragraph 46, Absatz 3, ASGG vorliegt - nur zulässig, wenn die Entscheidung von einer in der dort bezeichneten Weise qualifizierten ... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht ließ den Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluß mit der
Begründung: zu, daß die Frage, ob ein Kommanditist durch faktische Ausübung sämtlicher Arbeitgeberfunktionen zum Arbeitgeber werde, von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG sei. Inkonsequenterweise sprach es hinsichtlich des Teilurteils allerdings aus, daß die Revision nicht zulässig sei, obwohl auch dort der Anerkennung der Beit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Klägers ist die von ihm erhobene ordentliche Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG nicht jedenfalls zulässig. Verfahren über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Sinne dieser Bestimmung sind nämlich solche, in denen es um die Berechtigung oder die Art der Beendigung geht, wobei es allerdings nicht erforderlich ist, daß diese Frage als Hauptfrage zu klären ist. Es muß sich aber um eine Re... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte bewohnt im Haus G*****, S*****gasse 2, eine Wohnung (ein Zimmer mit WC-Benützung), an der ihm 1988 im Zusammenhang mit von ihm erbrachten Leistungen (Grabpflege, Botengänge, Teppichklopfen) von der damaligen Hauseigentümerin Christina O***** ein "für immer" geltendes unentgeltliches Wohnrecht eingeräumt wurde. Der Beklagte war einige Zeit auch als Hausbesorger im genannten Haus tätig; er kündigte das Hausbesorgerdienstverhältnis am 19. 2. 1993 auf. Mit... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war nach vorheriger Tätigkeit auf Werkvertragsbasis aufgrund eines mit 1.2.1996 abgeschlossenen Dienstvertrages bei der (zunächst geklagten) Zeitungsverlag K***** Gesellschaft mbH angestellt und als Objektleiter der Zeitschrift "Internationaler H*****" tätig. Am 15.5.1996 wurde er entlassen. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 11.11.1996, 5 S 1206/96d, wurde über das Vermögen der Zeitungsverlag K***** Gesellschaft mbH der Konkurs eröffnet. Rechtsa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I) Zum "Revisionsrekurs": römisch eins) Zum "Revisionsrekurs": Da die Vorinstanzen das Vorliegen des eingewendeten Prozeßhindernisses der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit verneint haben, kann dieser Einwand in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht werden (vgl SZ 54/190; 1 Ob 2088/96g - inländische Gerichtsbarkeit ua). Da die Vorinstanzen das Vorliegen des eingewendeten Prozeßhindernisses der mangeln... mehr lesen...
Begründung: Dem Kläger, der sich im November 1970 bei der Beklagten um eine Stellung als Außendienstmitarbeiter beworben hatte, wurde in Beantwortung dieser Bewerbung mitgeteilt, er könne im Jänner 1971 zu arbeiten beginnen. Bei einem in der Folge vom Kläger mit dem Verkaufsleiter der Beklagten geführten Telefongespräch wurde der Dienstantritt am ersten Arbeitstag im Jänner 1971 vereinbart. Da der 1. 1. 1971 - ein Freitag - ein Feiertag war und damals im Betrieb der Beklagten ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist ein Begehren des Klägers auf Zahlung von S 376.029,09 brutto sA, das mit der
Begründung: geltend gemacht wird, zwischen den Streitteilen habe vom 12. 5. 1988 an ein Dienstverhältnis bestanden, das - nachdem der Kläger niemals ein Entgelt erhalten habe - am 15. 3. 1991 durch berechtigten vorzeitigen Austritt des Klägers beendet worden sei. Der Klagebetrag errechne sich aus dem für die Tätigkeit eines Schankgehilfen anzuwendenden Kollekti... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im weiteren nur Beklagter), war vom 18.10.1993 bis 27.12.1996 als Monteur, zuletzt ab 1.1.1995 als Obermonteur bei der klagenden und gefährdeten Partei (im weiteren nur klagende Partei) beschäftigt. Sein (schriftlicher) Arbeitsvertrag enthielt unter anderem folgende Regelung: Nebenbeschäftigung, Konkurrenzklausel, Konkurrenzverbot: "..... Sie verpflichten sich, innerhalb eines Jahres nach Ihrem Ausscheiden aus dem... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin arbeitete teilzeitbeschäftigt in der Zeit vom 5.7.1993 bis 27.1.1995 als sogenannte TPM-Assistentin bei der Beklagten. Die Beklagte sprach am 13.1.1995 die Kündigung der Klägerin zum 27.1.1995 aus. Mit ihrer am 17.5.1995 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin mit dem Vorbringen, sie sei aufgrund der von ihr erbrachten Arbeitsleistungen als Angestellte anzusehen, weshalb sie unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist ledi... mehr lesen...
Begründung: Das am 1.November 1955 begonnene Dienstverhältnis des Vaters des Klägers zur beklagten Partei endete mit seinem Tod am 12.November 1990. Der Kläger begann im Wintersemester 1982/83 mit dem Studium des Erdölwesens an der Montan-Universität in Leoben. Für dieses Studium ist eine Mindeststudiendauer von zehn Semestern vorgesehen, hievon fünf Semester für den ersten Abschnitt, vier Semester für den zweiten Abschnitt und ein Semester für die Diplomarbeit. Die durchschni... mehr lesen...
Begründung: Der klagenden Partei wurde als betreibender Partei mit einem rechtskräftig gewordenen Beschluß gegen den Nebenintervenienten als Verpflichteten zur Hereinbringung der Forderung von S 100.000 s.A. die Exekution durch Pfändung des dem Nebenintervenienten gehörenden Genossenschaftsanteils an der hier beklagten Genossenschaft, mit dem das Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung verbunden ist, und durch Pfändung des Anspruchs des Nebenintervenienten als Genossenschaft... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508 a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508, a Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes liegen die Voraussetzungen des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO nicht vor: Nach den - einer Überprüfung durch den Obers... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin von zwei Grundstücken, die ihrer Rechtsvorgängerin am 4.7.1986 in einem Zwangsversteigerungsverfahren zugeschlagen wurden. Der Beklagte ist ebenfalls Eigentümer zweier Grundstücke, von denen eines an ein Grundstück der klagenden Partei angrenzt. Die klagende Partei begehrt, zwischen ihr und dem Beklagten festzustellen, daß diesem weder persönliche noch Grunddienstbarkeiten als Eigentümer seiner Grundstücke auf ihren Grundstück... mehr lesen...
Begründung: Der frühere Erstbeklagte Siegfried M***** ist am 26.5.1993 verstorben; die Verlassenschaft wurde Hildegard M***** - der bisherigen Zweitbeklagten und nunmehrigen Erstbeklagten - als Alleinerbin eingeantwortet. Infolge dessen ist der bisherige Drittbeklagte Gerhard S***** nunmehr Zweitbeklagter, der bisherige Viertbeklagte Arthur S***** nunmehr Drittbeklagter. Mit Notariatsakt vom 28.12.1987 erwarben die Kläger von Siegfried M***** und den Beklagten die Geschäftsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hatte Anfang 1990 einen Design-Wettbewerb der P***** GmbH mit drei Telefonstudien, die der Öffentlichkeit präsentiert wurden, gewonnen. Da er die von ihm entworfenen Modelle fotografieren lassen wollte, wandte er sich noch Anfang 1990 an die Klägerin, die in einem Fotostudio angestellt und seit 1990 gleichzeitig als selbständige Fotografin tätig ist. Er besprach mit ihr, daß die von ihr herzustellenden Lichtbilder der Siegermodelle nur für sei... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 29. Oktober 1991 wurde dem Antragsteller gemäß § 31 Abs 3 iVm § 117 Abs 1 WRG der Ersatz der im Zuge von Dekontaminierungsmaßnahmen entstandenen Kosten im Betrag von S 112.440,-- auferlegt. Am 23. Dezember 1991 stellte er gemäß § 117 Abs 4 WRG den Antrag, auszusprechen, daß der Anspruch der Antragsgegnerin auf Ersatz von Kosten angeordneter Wasserschutzmaßnahmen nicht zu Recht bestehe. Mit Bescheid der Bezirks... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis zu seinem Ausscheiden zum 1.12.1989 bei der Klägerin beschäftigt. Mit schriftlicher Vereinbarung vom 18.6.1984 wurde dem Beklagten für die Dauer des aufrechten Bestandes seines Dienstverhältnisses ab 1.7.1984 eine aus einem Wohnraum, einem als Küche adaptierten Vorraum und einer Toilette bestehende Dienstwohnung in Graz gegen ein Benützungsentgelt von 550 S monatlich inklusive Umsatzsteuer zuzüglich der jeweils anfallenden Stromkosten zur Verfü... mehr lesen...