Norm: ZPO §466ZPO §505 Abs3
Rechtssatz: Eine nachteilige Änderung der
Entscheidungsgründe: allein verstößt nicht gegen das aus den §§466 und 505 Abs 3 ZPO abzuleitende Schlechterstellungsverbot (Fasching, LB2 Rz1746). Entscheidungstexte 7 Ob 228/02h Entscheidungstext OGH 11.12.2002 7 Ob 228/02h European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte den Beklagten schuldig, der Klägerin 621 S sA zu zahlen. Das Urteil wurde dem Beklagten am 17.2.1992 zugestellt. Am 4.3.1992 beantragte der Beklagte, dem bereits die Verfahrenshilfe bewilligt worden war, die Beigebung eines Rechtsanwaltes zur Erhebung der Berufung gegen das Urteil. Das Erstgericht wies den Antrag ab; der hierüber ergangene Beschluß wurde dem Beklagten am 10.3.1992 zugestellt. Den von ihm eingebrachten Rekurs wies das Gerich... mehr lesen...
Norm: ZPO §505 Abs3
Rechtssatz: Auch die außerordentliche Revision muß beim Erstgericht eingebracht werden. Entscheidungstexte 5 Ob 1658/91 Entscheidungstext OGH 10.12.1991 5 Ob 1658/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0043570 Dokumentnummer JJR_19911210_OGH0002_0050OB01658_910000... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 4.7.1984, 14 Cg 249/82, aus dem Verschulden des Beklagten und jetzigen Antragsgegners geschieden; die Frage des Unterhaltes und der Kosten blieb dem Endurteil vorbehalten. Das Teilurteil wurde der Antragstellerin am 4.7.1984 zugestellt. Die vom Beklagten dagegen erhobene Berufung wurde vom Oberlandesgericht Linz mit Beschluß vom 10.1.1985 als verspätet zurückgewiesen. Dieser Beschluß wurde de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte erhob zu 14 C 2696/79 des Bezirksgerichtes Salzburg gegen den Kläger eine Klage auf Bezahlung des Betrages von S 20.000 s. A. Der Kläger begehrte mit der zu 14 C 195/80 des Bezirksgerichtes Salzburg erhobenen Widerklage den Zuspruch eines Betrages von S 63.945,25 s.A. wegen schlechter Vertretung durch den Beklagten. Die Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Mit Urteil vom 13.8.1982 gab das Bezirksgericht Salzburg d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435EO §39 Abs1 Z1 IEO §39 Abs1 Z1 IIIAZPO §505 Abs3
Rechtssatz: Leistet der Verpflichtet auf Grund eines Urteils, das noch mit außerordentlicher Revision bekämpft werden kann (und sodann auch bekämpft wird) , so kann es der auch dem Gläubiger erkennbare Sinn und Zweck der Leistung nur sein, die mögliche Zwangsvollstreckung durch den Gegner zu vermeiden und daher nur für den Fall endgültig zu leisten , daß das Urteil des Berufungsge... mehr lesen...
Norm: ZPO §505 Abs3
Rechtssatz: Die außerordentliche Revision ist - entgegen der mißverständlichen Bezeichnung des Gesetzes - ein ordentliches Rechtsmittel. Entscheidungstexte 1 Ob 663/85 Entscheidungstext OGH 11.12.1985 1 Ob 663/85 Veröff: EvBl 1986/78 S 279 = SZ 58/204 3 Ob 131/91 Entscheidungstext OGH 12.02.1992 3 Ob... mehr lesen...
Begründung: Die ehelichen Eltern der minderjährigen betreibenden Partei waren miteinander vom 20. April 1968 bis 18. Dezember 1973 und vom 20. April 1979 bis 13. Mai 1983 verheiratet. Laut pflegschaftsgerichtlich genehmigter Vereinbarung der Eltern stehen der Mutter alle im § 144 ABGB genannten Rechte und Pflichten allein zu. Mit pflegschaftsgerichtlichem Beschluß vom 30. Dezember 1982 wurde der Vater verpflichtet, für die Minderjährige ab 22. Dezember 1982 einen monatlichen Unterha... mehr lesen...
Norm: ZPO §466ZPO §505 Abs3ZPO §524 Abs1
Rechtssatz: Nach Lehre (Fasching 3.Bd 691, 4.Bd 7 und 348) und Rechtsprechung (SZ 25/298 ua) kann die Erhebung eines unzulässigen Rechtsmittels den Eintritt der Rechtskraft und damit auch der Rechtskraftwirkung nicht hindern. Entscheidungstexte 3 Ob 61/73 Entscheidungstext OGH 10.04.1973 3 Ob 61/73 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z1 IAEO §1 Z1 IIAEO §7 EaEO §54EO §370 AEO §371 Z1ZPO §505 Abs3ZPO §524
Rechtssatz: War die sich gegen das Titelurteil richtende Revision erst im Zeitpunkt der Entscheidung des OHG im Exekutionsbewilligungsverfahren rechtskräftig zurückgewiesen worden, ist davon auszugehen, daß die Revision auch schon in dem für die Vollstreckbarkeit des Urteiles maßgebenden Zeitpunkt der Entscheidung des Erstgerichtes über den Exekutionsantrag unzu... mehr lesen...
Das Erstgericht gab der Klage auf Rückzahlung des vom Kläger den Beklagten für die Rücklegung einer Autofrächterkonzession gezahlten Betrages von 7000 S statt. Nach der Vereinbarung der Parteien hätten die Beklagten diesen Betrag 14 Tage nach der rechtskräftigen Ablehnung des Konzessionsansuchens des Klägers diesem zurückzuzahlen. Mit Bescheid des Magistrates V. vom 24. September 1951 sei das Ansuchen abgewiesen worden. Die Berufung der Erstbeklagten gegen diesen Bescheid sei vom Amt ... mehr lesen...
Norm: ZPO §466ZPO §505 Abs3ZPO §524 Abs1
Rechtssatz: Sowohl im Zivilprozeß als auch im Verwaltungsverfahren kommt nur rechtzeitig erhobenen, zulässigen Rechtsmitteln eine den Eintritt der Rechtskraft hemmende Wirkung zu. Entscheidungstexte 1 Ob 842/52 Entscheidungstext OGH 12.11.1952 1 Ob 842/52 Veröff: SZ 25/298 = JBl 1953,325 5 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z1 ICEO §1 Z1 IIAZPO §505 Abs3ZPO §524 Abs1
Rechtssatz: Auf Grund eines Urteiles, gegen das Berufung erhoben ist, kann nicht Exekution bewilligt werden, wenn der Beschluß, der die Berufung als verspätet zurück wies, aufgehoben worden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 526/38 Entscheidungstext OGH 13.08.1938 3 Ob 526/38 SZ 20/179 Eu... mehr lesen...